Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes Vom 15. Oktober 1976
- Ausfertigungsdatum:
- 15.10.1976
- Fundstelle:
- GVBl. 1976, 245
§ 2*Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 86 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes wird auf die obere Wasserbehörde übertragen.
Aufgrund des § 27 Abs. 1 Satz 1 und des § 36 a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1110), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 26. April 1976 (BGBl. I S. 1109), verordnet die Landesregierung:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.