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title: "WasSchPolAufgAbkZusAbkG RP — Landesgesetz zu dem Zusatzabkommen zum Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule Vom 10. November 1992"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
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updated: "2026-05-13T16:55:12+00:00"
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# WasSchPolAufgAbkZusAbkG RP — Landesgesetz zu dem Zusatzabkommen zum Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule Vom 10. November 1992

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 10.11.1992
*Fundstelle:* GVBl. 1992, 323


### Artikel

Artikel 1Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaat Sachsen treten dem Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule mit Wirkung vom 1. Januar 1992 bei.

### Artikel

Artikel 2Abweichend von Artikel 7 Abs. 1 und 3 des Abkommens über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule tragen die Länder Berlin (östlicher Teil), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis zur vollständigen Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich den durch ihren Beitritt bedingten Finanzmehrbedarf entsprechend der jeweiligen Sollstärke ihrer Wasserschutzpolizei.

### Artikel

Artikel 3Die Zustimmungserklärungen der Vertragsschließenden sind gegenüber der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg abzugeben.

### § 1

§ 1Dem in Saarbrücken am 8. November 1991 vom Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Zusatzabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zum Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule wird zugestimmt. Das Zusatzabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2*Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Landesgesetz zu dem Zusatzabkommen zum Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule Vom 10. November 1992
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WasSchPolAufgAbkZusAbkGRPrahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
