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title: "Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
language: "de"
source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-VwVereinfGRP4rahmen"
updated: "2026-05-13T16:52:31+00:00"
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# Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 10.01.1969
*Fundstelle:* GVBl. 1969, 5


### § 138

§ 138Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.

### § 5

§ 5Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.

### §§

§§ 1 bis 4 (aufgehoben)

### §§

§§ 6 bis 137 (aufgehoben)

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— Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-VwVereinfGRP4rahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
