Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
- Ausfertigungsdatum:
- 10.01.1969
- Fundstelle:
- GVBl. 1969, 5
§ 138Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.
§ 5Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.
§§ 1 bis 4 (aufgehoben)
§§ 6 bis 137 (aufgehoben)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.