VwVereinfG RP 14 · Rheinland-Pfalz

Vierzehntes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz (Eingliederung von Gemeinden im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz) Vom 1. März 1972

Ausfertigungsdatum:
01.03.1972
Fundstelle:
GVBl. 1972, 127, 168
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 16

Verweisungen auf das Dreizehnte Verwaltungsvereinfachungsgesetz

§ 16 * Verweisungen auf das Dreizehnte VerwaltungsvereinfachungsgesetzSoweit die einzugliedernden Gemeinden bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes dem Pfälzischen Gemeindekassenverband angehörten, richten sich die rechtlichen Folgen der Auflösung dieser Verwaltungseinrichtungen nach den Vorschriften der §§ 70, 71 und 72 des Dreizehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz.

§ 17

(aufgehoben)

§ 17 (aufgehoben)

§ 18

Inkrafttreten

§ 18 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 22. April 1972 in Kraft.

§§

§§ 1 bis 15 (aufgehoben)

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.