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title: "VDSRVtr RP — Vertrag über die Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Vom 28. Mai 2025*)"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
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source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-VDSRVtrRPrahmen"
updated: "2026-05-13T16:49:19+00:00"
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# VDSRVtr RP — Vertrag über die Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Vom 28. Mai 2025*)

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 28.05.2025
*Fundstelle:* GVBl. 2025, 238, 239


### Artikel

Artikel 1 Zusammenarbeit und Ziele(1) Bei der Regelung von Angelegenheiten, die die in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma betreffen, ist der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., einzubeziehen.(2) Die bestehende enge Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., wird im Sinne von Geschichtsbewusstsein, Förderung gesellschaftlicher Vielfalt und demokratischer Grundsätze und Werte fortgesetzt und intensiviert.(3) Die Vertragsparteien arbeiten weiterhin gemeinsam an dem Ziel, das gleichberechtigte Zusammenleben der in Rheinland-Pfalz lebenden nationalen Minderheit der Sinti und Roma zu fördern, unter Achtung deren ethnischer, kultureller und sprachlicher Identität.(4) Die Vertragsparteien unterstützen und fördern Initiativen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Sprache, Kultur und Gesellschaft, die dem Schutz und dem Erhalt der kulturellen und sprachlichen Identität der in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma dienen.(5) Die Vertragsparteien intensivieren ihre Bemühungen, dem Antiziganismus in all seinen Erscheinungsformen und den hieraus entstehenden Benachteiligungen für in Rheinland-Pfalz lebende Angehörige der nationalen Minderheit der Sinti und Roma auf allen Gebieten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens effizient und effektiv entgegenzuwirken.(6) Die Vertragsparteien lehnen jedwede unzulässige Hervorhebung der ethnischen Zugehörigkeit von Angehörigen der in Rheinland-Pfalz lebenden nationalen Minderheit der Sinti und Roma ab und setzen sich auch gegenüber den Medien dafür ein, diesen Grundsatz zu beachten.(7) Für die Angelegenheiten der in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma wird ein Gremium berufen, das aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern jeder Vertragspartei besteht. Nach Bedarf können Gäste und Expertinnen und Experten eingeladen werden. Die Hauptaufgaben des Gremiums sind die regelmäßige Evaluierung der Umsetzung der Ziele dieses Vertrags und der Austausch über aktuelle Fragestellungen bezüglich der Minderheit. Das Gremium trifft sich mindestens einmal jährlich. Die Aufgaben und Arbeitsweise des Gremiums werden in einer Geschäftsordnung geregelt.(8) Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., berichtet dem Gremium regelmäßig über seine Arbeit und Aktivitäten.

### Artikel

Artikel 10 Laufzeit und KündigungDieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Jahren schriftlich gekündigt werden, erstmalig zum 1. Juli 2027.

### Artikel

Artikel 11 InkrafttretenDieser Vertrag tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., die Erklärung des Landes Rheinland-Pfalz zugegangen ist, dass der Landtag Rheinland-Pfalz dem Vertrag zugestimmt hat.

### Artikel

Artikel 2 Geschichtsbewusstsein und Förderung der Erinnerung(1) Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erinnerung an die Geschichte der deutschen Sinti und Roma auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz.(2) Die Beteiligung und laufende Mitwirkung des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., in Erinnerungsinitiativen zur Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, in Ausschüssen und Gremien zur Planung von Gedenkstätten und Gedenkveranstaltungen wird fortgesetzt.(3) Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die historische Forschungsarbeit auf universitärer und außeruniversitärer Ebene. Es fördert regionale und lokale Arbeiten, Initiativen und Projekte, die sich wissenschaftlich mit der Untersuchung antiziganistischer Kontinuitäten von der Neuzeit bis zur Gegenwart auseinandersetzen. Hierzu gehört insbesondere die Erforschung des während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft betriebenen Völkermords an Sinti und Roma und des gesellschaftlichen Umgangs mit der Minderheit in der Zeit nach 1945 auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz.

### Artikel

Artikel 3 Minderheitenschutz, gesellschaftliche Teilhabe(1) Die Vertragsparteien setzen sich dafür ein, jeglichen Diskriminierungen von in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma und jeder Form von Antiziganismus entgegenzuwirken.(2) Die Vertragsparteien setzen sich weiterhin dafür ein, die Beteiligung von in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben zu fördern.(3) Angesichts der Verfolgung der Minderheit der Sinti und Roma in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des als zweite Verfolgung in der Zeit danach anerkannten Geschehens, wird das Land Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Gebietskörperschaften in Kontakt treten, um diese in ihrem Verwaltungshandeln (insbesondere in den Bereichen Wohnen, Soziales, Bildung, Arbeit, Gesundheit) zu sensibilisieren für die sich bis heute daraus ergebenden Folgen.(4) Im Bestreben, die Angehörigen der nationalen Minderheit gegenüber der Mehrheitsgesellschaft gleichzustellen, wird das Land Rheinland-Pfalz bei den kommunalen Gebietskörperschaften in begründeten Einzelfällen für Wohlwollen bei Aktivitäten von Angehörigen der Minderheit werben.(5) Die Vertragsparteien informieren und sensibilisieren über die Geschichte und das Leben der nationalen Minderheit der Sinti und Roma.(6) Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Vertretung der in Rheinland-Pfalz lebenden nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Gremien der öffentlichen und privaten Medien ein.(7) Die Vertragsparteien stimmen in dem Bestreben überein, die Sichtweisen der Sinti und Roma in der Darstellung in Kultur und Medien berücksichtigt sehen zu wollen.

### Artikel

Artikel 4 Kultur und Sprache(1) Der Völkermord an den Sinti und Roma während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und die in den Jahrzehnten danach andauernde Leugnung der rassistischen Verfolgung der Sinti und Roma fügten der kulturellen Identität der Minderheit schweren Schaden zu. Das Land Rheinland-Pfalz fördert deshalb gezielt die Pflege und Wahrung der Kultur und Sprache Romanes der deutschen Sinti und Roma in allen Altersgruppen. Diese Aufgabe wird von einer Kulturreferentin oder einem Kulturreferenten des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., ausgeführt.(2) In dem Bewusstsein, dass das von den deutschen Sinti und Roma verwendete Romanes als Minderheitensprache im Sinne von Teil II der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt ist, bekräftigt das Land Rheinland-Pfalz auch die mit dieser Charta eingegangenen Verpflichtungen. Auf dieser Grundlage schützt und fördert das Land Rheinland-Pfalz den Erhalt der Sprache Romanes. Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., strebt die vollständige rechtsverbindliche Anerkennung der Minderheitensprache (mit Quorum) nach Teil III der Charta weiterhin an.(3) Das Land Rheinland-Pfalz stellt dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., die zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Sinti- und Roma- Kulturreferentin oder eines hauptamtlichen Sinti- und Roma - Kulturreferenten notwendigen Mittel im Rahmen seiner Gesamtförderung nach Artikel 8 Abs. 1 bereit.

### Artikel

Artikel 5 Verständnis, Bekämpfung und Prävention von Antiziganismus(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an dem Ziel, Antiziganismus wirksam zu bekämpfen, ihm präventiv entgegenzuwirken und gesellschaftlich zu ächten.(2) Antiziganismus wird von den Vertragsparteien als besondere Form des Rassismus begriffen, welcher sich auf Grundlage antiziganistischer Stereotypen und Erzählungen als feindliche Haltung gegenüber Betroffenen manifestiert.(3) Das Land Rheinland-Pfalz beruft eine Antiziganismusbeauftragte oder einen Antiziganismusbeauftragten. Die oder der Beauftragte ist in Rheinland-Pfalz Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle staatlichen und gesellschaftlichen Stellen und Einrichtungen bei der Bekämpfung von Antiziganismus. Die oder der Beauftragte ist Mittelsperson zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und allen von Antiziganismus betroffenen Personen und Gruppen. Darüber hinaus setzt sie oder er sich für die Stärkung von Betroffenen ein.(4) Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene und beteiligt sich aktiv an der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma.(5) Die Vertragsparteien fördern den Aufbau, die Implementierung und Etablierung eines unabhängigen zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Informationssystems Antiziganismus in Rheinland-Pfalz.(6) Das Land Rheinland-Pfalz begrüßt und unterstützt die Intensivierung wissenschaftlicher Forschung zu Antiziganismus auf universitärer Ebene.(7) Die Beteiligung und laufende Mitwirkung des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., am Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und im Landesbeirat für Migration und Integration wird fortgesetzt.

### Artikel

Artikel 6 Bildung(1) Um die gleichberechtigte Teilhabe von in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma zu erreichen, regt das Land Rheinland-Pfalz gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften an, in Einzelfällen im Rahmen ihres Ermessens die aktive Förderung von Bildungsmaßnahmen von in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma zu unterstützen.(2) Das Land Rheinland-Pfalz begleitet ein Qualifizierungsprogramm für Bildungsberaterinnen und Bildungsberater von in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma. Diese haben die Aufgabe, Kinder der Sinti und Roma im Bereich der Schule zu fördern und stehen als Ansprechpersonen für Lehrkräfte und Eltern zur Verfügung.(3) Das Land Rheinland-Pfalz trägt dafür Sorge, dass die Geschichte der Sinti und Roma und der gesellschaftliche Umgang mit der Minderheit Bestandteil der Lehrpläne staatlicher Schulen wird. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass Antiziganismus als wesentlicher Teil der historischen und gegenwärtigen Darstellung von Sinti und Roma sichtbar gemacht und abgebaut werden soll.(4) Das Land Rheinland-Pfalz fördert in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung von qualifizierten Bildungs- und Unterrichtsmaterialien für die unterschiedlichen Schulstufen.(5) Das Land Rheinland-Pfalz fördert außerschulische Initiativen und Projekte zur Erinnerung an die Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma.(6) Die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., und der Landeszentrale für politische Bildung wird im Sinne von Geschichtsbewusstsein, Aufklärung und der Bekämpfung von Antiziganismus fortgesetzt.(7) Das Land Rheinland-Pfalz stellt dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., die zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Sinti- und Roma- Bildungsreferentin oder eines hauptamtlichen Sinti- und Roma - Bildungsreferenten notwendigen Mittel im Rahmen seiner Gesamtförderung nach Artikel 8 Abs. 1 bereit.

### Artikel

Artikel 7Pflichten des Verbandes Deutscher Sinti und Roma,Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.(1) Mit seiner Kompetenz berät und unterstützt der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., alle in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma sowie Politik, öffentliche Verwaltung, Medien und gesellschaftliche Institutionen in Rheinland-Pfalz bei Maßnahmen der Aufklärung und Sensibilisierung für Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma. Dabei soll auf allen Ebenen die Verpflichtung zum gleichberechtigten Miteinander die Grundlage bilden.(2) Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., strebt die flächendeckende Ausweitung seiner Präsenz zur Beratung der in Rheinland-Pfalz lebenden Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma an. Dies soll erreicht werden durch die Schaffung von Beratungsstellen und entsprechender mobiler Beratungsangebote, die von Angehörigen der in Rheinland-Pfalz lebenden nationalen Minderheit der Sinti und Roma betrieben werden.(3) Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., setzt sich für den Erhalt der Kultur, Geschichte und Sprache der deutschen Sinti und Roma ein.(4) Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., erkennt seine Verantwortung auch gegenüber bleibeberechtigten nichtdeutschen Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz an. Er strebt an, diese bei allen Angelegenheiten der Teilhabe in der Gesellschaft zu unterstützen.

### Artikel

Artikel 8 Finanzielle Leistungen(1) Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., mit 450 000,00 EUR im Jahr. Hierin eingeschlossen ist die bisherige institutionelle Förderung der Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.(2) Der Haushalts- und Wirtschaftsplan des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., muss nicht durch das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium gebilligt werden, da die im Landeshaushaltsplan vorgesehenen Ausgaben für die Zuwendung im Sinne des § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) grundsätzlich nicht gesperrt sind.(3) Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., trägt dem Land gegenüber die Verantwortung für eine zweckentsprechende Verwendung der in diesem Vertrag vereinbarten Landesleistung. Er verpflichtet sich, die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere § 44 LHO, zu beachten. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für institutionelle Förderung (ANBest-I) finden Anwendung unter Gewährung folgender Ausnahmen:1. Dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., ist es erlaubt, mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde Rücklagen zu bilden.2. Die Zuwendungen sind im Sinne dieses Vertrags und zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., zu verwenden. Der Gesamtbetrag der Zuwendung nach Absatz 1 wird in zwei gleichen Tranchen, jeweils zum 1. Januar und 1. Juni, ausgezahlt.3. Aufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 10 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) können direkt vergeben werden.(4) Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist gemäß § 91 LHO zur Prüfung berechtigt.(5) Das Land Rheinland-Pfalz erklärt sich bereit, im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten und grundsätzlich unter Beachtung der Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift Förderung der Kultur und der Sprache Romanes der deutschen Sinti und Roma vom 2. März 2023 (MinBl. S. 32) des Ministeriums des Innern und für Sport darüber hinaus projektbezogene Förderanträge des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., zu unterstützen.

### Artikel

Artikel 9 Auslegung, Evaluation und Anpassung des Vertrags(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.(2) Die Vertragsparteien werden etwaige in Zukunft zwischen ihnen entstehende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrags auf freundschaftliche Weise ausräumen.(3) Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass der Vertrag auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse geschlossen wird. Sie stimmen überein, den Vertrag nach Ablauf von fünf Jahren seit Inkrafttreten zu überprüfen und ihn gegebenenfalls an die geänderten Verhältnisse anzupassen.

### Eingangsformel VDSRVtr

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, schließen folgenden Vertrag:PräambelSinti und Roma sind seit über 600 Jahren ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, Geschichte und Kultur. Sie stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine anerkannte nationale Minderheit dar. Mit dem Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten vom 22. Juli 1997 (BGBl. II S. 1406) sichert die Bundesrepublik Deutschland den anerkannten nationalen Minderheiten einen besonderen Schutzstatus zu.Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 18. Januar 1996 der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zugunsten der in Rheinland-Pfalz lebenden deutschen Sinti und Roma zugestimmt. Am 18. Mai 2000 ist zusätzlich Artikel 17 Abs. 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Kraft getreten; er lautet: „Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.“Die Landesregierung schloss am 25. Juli 2005 mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., eine Rahmenvereinbarung. Mit dieser erkennt sie ausdrücklich an, dass die in Rheinland-Pfalz lebenden deutschen Sinti und Roma unter dem besonderen Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten stehen und bekräftigt auch die aufgrund der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen.Die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“ wurde am 5. Dezember 2018 von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung werden die Grabstätten von Personen, die als Sinti und Roma unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden, in den kommunalen Gebietskörperschaften als Familiengedächtnisstätten dauerhaft erhalten.Geleitet von dem Wunsch, das friedliche Zusammenleben in Rheinland-Pfalz weiter zu stärken und zu fördern,in Würdigung der mehr als 600-jährigen Geschichte der deutschen Sinti und Roma,im Wissen um die Geschichte des während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verübten Völkermords an der Minderheit der Sinti und Roma und der hieraus resultierenden Traumata sowiein Ansehung der in der Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz fortgesetzten Ausgrenzungs- und Diskriminierungspraxis und der bis heute bestehenden antiziganistischen Ressentimentsist sich das Land Rheinland-Pfalz der besonderen historischen Verantwortung gegenüber den Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma bewusst und bekennt sich zu dieser.Dies geschieht in dem Willen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Partizipation der nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz zu sichern und zu stärken sowie strukturelle Grundlagen zu schaffen und zu erhalten, die es Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz erleichtern, sich zu ihrer ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität zu bekennen, diese zu pflegen und zu wahren.Vor diesem Hintergrund wird die am 25. Juli 2005 zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., geschlossene Rahmenvereinbarung zu einem Vertrag weiterentwickelt. Damit bekräftigt das Land Rheinland-Pfalz seinen Willen - auch im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten - geeignete Maßnahmen vorzusehen, die die Voraussetzungen für eine aktive Teilhabe der in Rheinland-Pfalz lebenden nationalen Minderheit der Sinti und Roma in allen Bereichen des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens sichern und fördern.

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— Vertrag über die Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Vom 28. Mai 2025*)
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-VDSRVtrRPrahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
