Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zu dem Vertrag über die Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Vom 17. Juni 2025

Ausfertigungsdatum:
17.06.2025
Fundstelle:
GVBl. 2025, 238
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VDSRVtrG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 28. Mai 2025 in Mainz unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., über die Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, wird vom fachlich zuständigen Ministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.