Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Regelung der Zuständigkeitennach dem Transparenzrichtlinie-Gesetz Vom 10. Juli 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 10.07.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 351
Aufgrund des § 5 Abs. 2 Satz 2 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die der Landesregierung durch § 5 Abs. 2 Satz 1 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden zu bestimmen, wird auf das für das Transparenzrichtlinie-Gesetz zuständige Ministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.