Rheinland-Pfalz

Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Regelung der Zuständigkeitennach dem Transparenzrichtlinie-Gesetz Vom 10. Juli 2002

Ausfertigungsdatum:
10.07.2002
Fundstelle:
GVBl. 2002, 351
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TranspRLGZustÜbertrV

Aufgrund des § 5 Abs. 2 Satz 2 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2141) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die der Landesregierung durch § 5 Abs. 2 Satz 1 des Transparenzrichtlinie-Gesetzes erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden zu bestimmen, wird auf das für das Transparenzrichtlinie-Gesetz zuständige Ministerium übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.