Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk Vom 20. Dezember 2013 1
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2013
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 557
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 3. Juli 2013 in Baden-Baden unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über den Südwestrundfunk wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Aufhebung von Landesrecht
§ 2 Aufhebung von LandesrechtDas Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk vom 29. Juli 1997 (GVBl. S. 260), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 113), BS Anhang I 118, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft; sind bis zum 31. Dezember 2013 die Ratifikationsurkunden zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk nicht ausgetauscht, wird § 2 gegenstandslos.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über den Südwestrundfunk nach seinem § 44 Abs. 1 sowie § 2 dieses Gesetzes nach Absatz 1 Satz 2 in Kraft treten oder gegenstandslos werden, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.[1]
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.