Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 70 Abs. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Vom 14. April 1978
- Ausfertigungsdatum:
- 14.04.1978
- Fundstelle:
- GVBl. 1978, 241
Auf Grund des § 70 Abs. 5 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193; 1975 I S. 848), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. April 1976 (BGBl. I S. 1058), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß abweichend von § 70 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden und abweichend von § 70 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung an Stelle der obersten Straßenbaubehörde andere Behörden zuständig sind, wird auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr übertragen.
§ 2*Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.