Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 20. Dezember 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 415
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zu dem Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem am 14. Juni 2023 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Inkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 6 in Kraft tritt, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.*
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.