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title: "PatStKEStVtrHEG RP — Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen über die Errichtung einer gemeinsamen Patentstreitkammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main) Vom 29. November 1950"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
language: "de"
source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PatStKEStVtrHEGRPrahmen"
updated: "2026-05-13T16:35:46+00:00"
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# PatStKEStVtrHEG RP — Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen über die Errichtung einer gemeinsamen Patentstreitkammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main) Vom 29. November 1950

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 29.11.1950
*Fundstelle:* GVBl. 1950, 316


### § 1

§ 1Dem Staatsvertrag vom 4. August 1950 zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen über die Errichtung einer gemeinsamen Patentstreitkammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main) wird hiermit zugestimmt. Der Vertrag ist diesem Gesetz als Anlage beigefügt.

### § 2

§ 2*Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

### Artikel

Artikel 1Die Patentstreitsachen (§ 51 Abs. 1 des Patentgesetzes vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117), für welche die Landgerichte des Landes Rheinland-Pfalz zuständig sind, werden ab 1. Januar 1951 dem Landgericht Frankfurt (Main) zugewiesen.

### Artikel

Artikel 2Für die bis zu dem in Artikel 1 genannten Zeitpunkt anhängig werdenden Patentstreitsachen verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.

### Artikel

Artikel 3Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragschließenden mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

### Artikel

Artikel 4Die Ratifikation erfolgt unverzüglich nach der Genehmigung des Staatsvertrages durch die verfassungsmäßig berufenen Organe.

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— Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen über die Errichtung einer gemeinsamen Patentstreitkammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main) Vom 29. November 1950
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PatStKEStVtrHEGRPrahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
