NahVPlanV RP · Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über den Landesnahverkehrsplan Vom 11. Dezember 2025

Ausfertigungsdatum:
11.12.2025
Fundstelle:
GVBl. 2025, 705
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage NahVPlanV

Anlage (zu § 1)Landesnahverkehrsplan*Link auf Abbildung. Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen; Sie können die eingebettete Seite unter folgendem Link abrufen: /jportal/docs/anlage/norm/rp/c27a0f88-bf20-4261-aecc-6dbf90c66733-RP2025+705+Anlage.pdf

Eingangsformel NahVPlanV

Aufgrund des § 11 Abs. 6 Satz 1 des Nahverkehrsgesetzes vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 51), geändert durch § 85 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 413), BS 924-8, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet:

§ 1

§ 1Nach erfolgter Beschlussfassung durch die jeweilige Verbandsversammlung des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und des Zweckverbands Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd wird mit dieser Landesverordnung der aus der Anlage ersichtliche Landesnahverkehrsplan erlassen.

§ 2

§ 2Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.