Landesverordnung über die Erklärung der Stadt Mayen zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 25. Februar 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 25.02.1975
- Fundstelle:
- GVBl. 1975, 98
Auf Grund des § 3 des Neunten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1970 (GVBl. S. 302), geändert durch § 7 des Landesgesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 1970 (GVBl. S. 389), BS 14-9, verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Stadt Mayen wird auf ihren Antrag zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. April 1975 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.