Landesverordnung zur Änderung des Sitzes der Kreisverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen Vom 13. Juni 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 13.06.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 187
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Landkreisordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188, BS 2020-2) wird nach Anhörung des Landkreises Mainz-Bingen von der Landesregierung verordnet:
§ 1Der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen ist Ingelheim am Rhein.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Der Ministerpräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.