Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf das Landesamt für Finanzen Vom 4. März 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 04.03.2026
- Fundstelle:
- GVBl. 2026, 99
Aufgrund des Artikels 85 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2024 (GVBl. S. 253), BS 100-1, wird bestimmt:
§ 1Die Zuständigkeitsregelungen in der LfF-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Mai 1985 (GVBl. S. 141, BS 2032-22) in der jeweils geltenden Fassung und in dem Gemeinsamen Rundschreiben der Staatskanzlei, der Ministerien und des Rechnungshofs zum Vollzug der ZBV-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Mai 1985 (MinBl. S. 244) gelten für die Bediensteten des Landtags Rheinland-Pfalz entsprechend. Des Weiteren gelten diese Zuständigkeitsregelungen für den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei entsprechend.
§ 2Diese Anordnung tritt am 29. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf das Landesamt für Finanzen vom 20. März 2002 (GVBl. S. 176) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.