Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung I/2026 Vom 20. November 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 20.11.2025
- Fundstelle:
- GVBl. 2025, 699
Aufgrund des § 127 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2025 (GVBl. S. 670), BS 2030-1, wird verordnet:
§ 1Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zum 15. Januar 2026 werden folgende Fachhöchstzahlen festgesetzt: im Fach Fachhöchstzahl Deutsch 74 Philosophie/Ethik 24 Erdkunde 45
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.