Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2026 Vom 13. Mai 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 13.05.2026
- Fundstelle:
- GVBl. 2026, S. 166
Aufgrund des § 127 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. November 2025 (GVBl. S. 693, 788), BS 2030-1, wird verordnet:
§ 1Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zum 1. August 2026 werden folgende Fachhöchstzahlen festgesetzt: im Fach Fachhöchstzahl Deutsch 68 Englisch 52 Erdkunde 45 Philosophie/Ethik 25 Sozialkunde 32
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.