Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung II/2025 Vom 22. Mai 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2025
- Fundstelle:
- GVBl. 2025, 251
Aufgrund des § 127 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473), BS 2030-1, wird verordnet:
§ 1Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zum 1. August 2025 werden folgende Fachhöchstzahlen festgesetzt: im Fach Fachhöchstzahl Deutsch 77 Italienisch 2 Philosophie/Ethik 24
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.