Landesverordnung über die Erklärung der Stadt Ingelheim am Rhein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 27. Oktober 1972
- Ausfertigungsdatum:
- 27.10.1972
- Fundstelle:
- GVBl. 1972, 346
Auf Grund des § 9 Satz 3 des Vierzehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1. März 1972 (GVBl. S. 127, BS 14-14) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Stadt Ingelheim am Rhein wird auf ihren Antrag zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.