IngelheimGkStV RP · Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über die Erklärung der Stadt Ingelheim am Rhein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 27. Oktober 1972

Ausfertigungsdatum:
27.10.1972
Fundstelle:
GVBl. 1972, 346
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel IngelheimGkStV

Auf Grund des § 9 Satz 3 des Vierzehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 1. März 1972 (GVBl. S. 127, BS 14-14) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Stadt Ingelheim am Rhein wird auf ihren Antrag zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.