Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung der Landesregierung nach § 113 Abs. 2 Satz 4 der Handwerksordnung Vom 1. Dezember 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 01.12.1971
- Fundstelle:
- GVBl. 1971, 274
Auf Grund des § 113 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert durch das Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die der Landesregierung durch § 113 Abs. 2 Satz 3 der Handwerksordnung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr übertragen.
§ 2*Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.