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title: "HSchulZulZV RP 2022 — Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung 2022/2023 Vom 24. Juni 2022"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/rp/hschulzulzvrp2022"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
language: "de"
source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-HSchulZulZVRP2022rahmen"
updated: "2026-05-13T16:18:29+00:00"
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# HSchulZulZV RP 2022 — Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung 2022/2023 Vom 24. Juni 2022

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 24.06.2022
*Fundstelle:* GVBl. 2022, 240


### Anlage 1

Anlage 1 (zu § 1)Zulassungszahlen für das erste Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Wintersemester 2022/2023 Studiengang Abschluss Zulassungszahl Medizin Staatsexamen 225 Pharmazie Staatsexamen 47 Zahnmedizin Staatsexamen 49Zulassungszahlen für das erste Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Sommersemester 2023 Studiengang Abschluss Zulassungszahl Medizin Staatsexamen 225 Pharmazie Staatsexamen 46 Zahnmedizin Staatsexamen 48

### Anlage 2 — Zulassungszahlen für höhere Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im ...

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)Zulassungszahlen für höhere Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Wintersemester 2022/2023 Studiengang Fachsemester 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Medizin (Staatsexamen) 223 223 223 Medizin (Klinischer Studienabschnitt) 136 136 135 135 135 135 Pharmazie (Staatsexamen) 42 40 38 38 37 36 36 Zahnmedizin (Staatsexamen) 46 46 46 45 Zahnmedizin (Klinischer Studienabschnitt) 40 40 40 40 40

### Anlage 3 — Zulassungszahlen für höhere Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im ...

Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2)Zulassungszahlen für höhere Fachsemester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Sommersemester 2023 Studiengang Fachsemester 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Medizin (Staatsexamen) 223 223 222 Medizin (Klinischer Studienabschnitt) 136 135 135 135 134 134 Pharmazie (Staatsexamen) 43 39 38 37 37 36 36 Zahnmedizin (Staatsexamen) 45 45 45 44 Zahnmedizin (Klinischer Studienabschnitt) 39 39 39 39 39

### Eingangsformel HSchulZulZV

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 31. Oktober 2019 (GVBl. S. 315), geändert durch § 154 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), BS Anhang I 164, wird nach Anhören der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verordnet:

### § 1 — Zulassungszahlen für das erste Fachsemester

§ 1 Zulassungszahlen für das erste FachsemesterFür die Zulassung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern zum Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023 gelten an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die in Anlage 1 ausgewiesenen Zulassungszahlen für die in das Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge.

### § 2 — Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

§ 2 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester(1) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Wintersemester 2022/2023 gemäß Anlage 2 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in Anlage 2 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 30. September 2022 für das Wintersemester 2022/2023 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt. Es dürfen im Studiengang Medizin für das fünfte bis zehnte Fachsemester und im Studiengang Zahnmedizin für das sechste bis zehnte Fachsemester nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben.(2) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Sommersemester 2023 gemäß Anlage 3 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in Anlage 3 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 31. März 2023 für das Sommersemester 2023 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

### § 3 — Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung 2022/2023 Vom 24. Juni 2022
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-HSchulZulZVRP2022rahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
