Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 31. Januar 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 31.01.2012
- Fundstelle:
- GVBl. 2012, 41
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Rheinland-Pfalz belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 v. H. (2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.
§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. März 2012 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.