GlüStVG RP 2021 · Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Vom 21. Dezember 2020

Ausfertigungsdatum:
21.12.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 767
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GlüStVG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem in Mainz am 27. Oktober 2020 vom Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt oder nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos wird, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht1.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.