Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Durchführung des GAP-Strategieplans 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland (GAP-SPZuVO) Vom 10. Oktober 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 10.10.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 268
Anlage 2 (zu den §§ 3, 4 und 6) Code oder Abkürzung nach GAP-SP Intervention, Teilintervention, Fördergegenstand Zuständigkeit DEB-SP-03 Sektorprogramm Wein DEB-SP-0302 Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-SP-0303-01 Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DEB-SP-0303-02 Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt DEB-SP-0304-01 Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DEB-SP-0304-02 Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt DEB-SP-0305 Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird DEB-EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes DEB-EL-0101-01-a-01 Umwandlung von Ackerland in Grünland Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-EL-0101-02-a-01 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit Viehbesatz zwischen 0,3 und 1,0 RGV/ha HFF und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung DEB-EL-0101-05-a-01 Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen DEB-EL-0102 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität DEB EL-0102-07-b Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz - Anwendung der Pheromonverwirrmethode bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-EL 0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes DEB-EL 0103-04-a Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten DEB-EL 0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität DEB-EL 0105-01-a Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten Nutzungsvorgaben hinsichtlich Schnittzeitpunkt/Bewirtschaftungsruhe/Nutzungspause/Nutzungshäufigkeit/Mahdverfahren/Weide- und Mähweidenutzung DEB-EL 0105-03-b bis d Naturschutzorientierte Ackernutzung Anlage von Sonderstrukturen mit Lebensraumfunktionen, Schlagteilung, Anlage/Pflege von Blühflächen, Blühstreifen, Randstreifen, Schonstreifen und Verschiedene Brachformen einschließlich Stoppelbrache DEB-EL 0105-04-a Ergebnisorientierte Honorierung von Kennarten für Flora und Fauna Nachweis von ausgewählten Kennarten nach definierten Kriterien DEB-EL 0105-06-a Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z.B. Weinbergs- und Erwerbsobstanlagen) Förderung von bestockten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen aufgrund der Hangneigung oder Stützmauern, die nur unter erschwerten Bedingungen bewirtschaftet werden können DEB-EL 0108 Ökologischer Landbau DEB-EL 0108-01 Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-EL 0108-02 Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus DEB-EL 0201 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete DEB-EL 0201-02-0 Natürliche Benachteiligung Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-EL 0201-03-0 Spezifische Gebiete DEB-EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen DEB-EL-0403-00-a-01 Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) DEB-EL-0403-00-a-03 Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Förderung von Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) DEB-EL-0403-00-b Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme DEB-EL-0404-01 Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen DEB-EL-0404-02 Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur Zentralstelle der Forstverwaltung Investitionen in forstliche Infrastrukturen DEB-EL-0404-03 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raums Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion DEB-EL-0407 Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor DEB-EL-0407-01-b-01 Naturnahe Waldbewirtschaftung Zentralstelle der Forstverwaltung Bodenschutzkalkung DEB-EL-0408 Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen DEB-EL-0408-01 Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion DEB-EL-0408-02 Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien DEB-EL-0408-03 Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit DEB-EL-0410 Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung DEB-EL-0410-03-a Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Ländlicher Wegebau (bspw. Radwege) DEB-EL-0501 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte DEB-EL-0501-02 Niederlassungsprämie für Junglandwirte Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel DEB-EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft DEB-EL-0702-b Durchführung von Vorhaben von operationellen Gruppen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion DEB-EL-0703 LEADER Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion DEB-EL-0801 Beratung; Einrichtung von Beratungsdiensten DEB-EL-0801-01-a Beratung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Beratungsleistungen DEB-EL-0802 Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch DEB-EL-0802-02-0-02 Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Anlage 1 (zu den §§ 3, 4 und 6) Code oder Abkürzung nach GAP-SP Intervention, Teilintervention, Fördergegenstand Zuständigkeit DEB-DZ-01 Direktzahlungen DEB-DZ-0101 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten DEB-DZ-0201 Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit DEB-DZ-0301 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte DEB-DZ-0501 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch DEB-DZ-0502 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch DEB-DZ-0401 ÖR 1 Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen DEB-DZ-0402 ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent DEB-DZ-0403 ÖR 3 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland DEB-DZ-0404 ÖR 4 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs DEB-DZ-0405 ÖR 5 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten DEB-DZ-0406 ÖR 6 Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln DEB-DZ-0407 ÖR 7 Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten DEB-SP-01 Sektorprogramm Obst und Gemüse DEB-SP-0101 Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel DEB-SP-0102 Beratungsdienste und technische Hilfe DEB-SP-0103 Ernteversicherung DEB-SP-0104 Investitionen und Forschung DEB-SP-0105 Qualitätsregelungen DEB-SP-0106 ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau
Anlage 3 (zu § 3 Satz 1 Nr. 1 und 3) Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung erstreckt sich auch auf das Gebiet der kreisfreien Stadt Alzey-Worms Worms Bad Dürkheim Neustadt an der Weinstraße Kaiserslautern Kaiserslautern Mainz-Bingen Mainz Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Pfalz-Kreis Frankenthal (Pfalz) Ludwigshafen am Rhein Speyer Südliche Weinstraße Landau in der Pfalz Südwestpfalz Pirmasens Zweibrücken Trier-Saarburg Trier
Aufgrunddes § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1, unddes § 2 Abs. 7 der Landkreisordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), BS 2020-2, verordnet die Landesregierung:
Zweckbestimmung und Geltungsbereich
§ 1 Zweckbestimmung und Geltungsbereich(1) Diese Verordnung bestimmt Zuständigkeiten zur Durchführung des GAP-Strategieplans 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland (GAP-SP) in der der Kommission am 14. Oktober 2022 übermittelten und von dieser mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 (CCI:2023DE06AFSP001) genehmigten Fassung in seiner jeweils von der Kommission mit Durchführungsbeschluss genehmigten Fassung. Das für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständige Ministerium veröffentlicht die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Internetseite unter dem Link www.gap-sp.rlp.de.(2) Die nach dieser Verordnung zuständigen Behörden berücksichtigen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten insbesondere die folgenden, dem GAP-Strategieplan 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegenden Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung:1. Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. EU Nr. L 435 S. 1),2. Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. EU Nr. L 435 S. 187),3. Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. EU Nr. L 231 S. 159),4. GAP-Direktzahlungen-Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003),5. GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3523),6. GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996),7. Marktorganisationsgesetz in der Fassung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) für die Interventionskategorien gemäß Artikel 42 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/2115,8. Weingesetz in der Fassung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66) für die Interventionskategorien gemäß Artikel 42 Buchst. c der Verordnung (EU) 2021/2115,9. delegierte Verordnungen und Durchführungsrechtsakte der Kommission oder des Rates zu den in den Nummern 1 bis 3 genannten Verordnungen,10. Rechtsverordnungen zur Durchführung der in den Nummern 4 bis 8 genannten Gesetze.(3) Rechtsvorschriften, in welchen von dieser Verordnung abweichende Regelungen getroffen oder weitere Zuständigkeiten nach den in Absatz 2 genannten Vorschriften bestimmt sind, bleiben unberührt.
Regionale Verwaltungsbehörde, zuständige Behörde auf Ministerebene, Zahlstelle
§ 2 Regionale Verwaltungsbehörde, zuständige Behörde auf Ministerebene, ZahlstelleIn Rheinland-Pfalz ist das für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständige Ministerium1. regionale Verwaltungsbehörde nach Artikel 123 der Verordnung (EU) 2021/2115,2. zuständige Behörde auf Ministerebene nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/2116 und3. Zahlstelle nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/2116.
Förderverfahren
§ 3 FörderverfahrenHinsichtlich der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Interventionen, Teilinterventionen und Fördergegenstände des GAP-Strategieplans 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland sind zuständig:1. die dort bezeichneten Behörden füra) die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen sowie die Durchführung der Verwaltungskontrollen,b) die Entscheidung über die Bewilligung der Förderung, die das Land gewährt, einschließlich möglicher Kürzung, Ablehnung, Rücknahme und Verwaltungssanktion, undc) die Festsetzung, Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen in Einzelfällen, 2. das für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständige Ministerium für die Abwicklung des Förderverfahrens „Technische Hilfe“ im Sinne der Artikel 35 bis 37 der Verordnung (EU) 2021/1060 und3. die Kreisverwaltung, auch in den ihr nach Anlage 3 zugeordneten kreisfreien Städten, für die Zuteilung von Betriebsnummern nach § 7 GAPInVeKoSG.Die Landkreise nehmen die ihnen nach Satz 1 Nr. 1 und 3 zugewiesenen Aufgaben als Auftragsangelegenheit wahr.
Vor-Ort-, Ex-post- und Konditionalitäten- Kontrollen
§ 4 Vor-Ort-, Ex-post- und Konditionalitäten- Kontrollen(1) Hinsichtlich der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Interventionen, Teilinterventionen und Fördergegenstände des GAP-Strategieplans 2023 - 2027 der Bundesrepublik Deutschland ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel zuständig für die Durchführung der Vor-Ort-, Ex-post- und Konditionalitäten-Kontrollen gemäß den Artikeln 59, 72 und 83 der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie dem hierzu ergangenen Bundes- und Landesrecht. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellt die Einhaltung des vorgeschriebenen Kontrollumfangs sicher und leitet die Kontrollergebnisse den für die betreffenden Maßnahmen nach § 2 Nr. 2 und § 3 zuständigen Behörden zu. Soweit für die Durchführung der Kontrollen spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind, ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel auch zuständig, andere öffentliche Stellen um Amtshilfe zu ersuchen.(2) Die Fachaufsicht über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Aufgaben obliegt dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium.
Auszahlung, Verbuchung und Abwicklung von Rückforderungen
§ 5 Auszahlung, Verbuchung und Abwicklung von Rückforderungen(1) Zuständig für die Auszahlung und Verbuchung der Finanzmittel, die das Land in Ausführung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115 und der Verordnung (EU) 2021/2116 gewährt, sowie für die Abwicklung von Rückforderungen ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel.(2) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
Örtliche Zuständigkeit
§ 6 Örtliche Zuständigkeit(1) Für die Interventionen, Teilinterventionen und Fördergegenstände nach den Artikeln 70 und 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der in Anlagen 1 und 2 bestimmten Behörde nach dem Betriebssitz des Betriebsinhabers; maßgeblicher Betriebssitz ist der Ort, nach dem sich das für die Festsetzung der Einkommensteuer des Betriebsinhabers zuständige Finanzamt bestimmt. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der Geschäftsleitung.(2) Liegt der Betriebssitz außerhalb des Landes, ist bei einzelflächenbezogenen Maßnahmen nach Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der größte Anteil der rheinland-pfälzischen Flächen des Betriebs liegt, die von der Maßnahme erfasst werden.
Inkrafttreten
§ 7 InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.