EGV1082/2006AV RP · Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über die zuständigen Behörden zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit Vom 18. Juli 2007

Ausfertigungsdatum:
18.07.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 129
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel EGV1082/2006AV

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1, und des § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzesverordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1(1) Zuständige Behörde zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (ABl. EU Nr. L 210 S. 19) ist 1. für die Entgegennahme der Mitteilung und der Unterlagen für die Teilnahme, für die Genehmigung oder Versagung der Teilnahme sowie für die Zustimmung zu jeder Änderung der Übereinkunft und jeder wesentlichen Änderung der Satzung nach Artikel 4 Abs. 3, 4 und 6,2. für die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel nach Artikel 6,3. für das Untersagen der Tätigkeit und die Austrittsverpflichtung bei Verstoß gegen das öffentliche Interesse nach Artikel 13 Abs. 1 und4. für die Anordnung der Auflösung nach Artikel 14 das für das Kommunalrecht zuständige Ministerium. (2) Dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium wird die Ermächtigung zur künftigen Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 übertragen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.