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title: "eGBRStVtrG RP — Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Vom 28. Juni 2023"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/rp/egbrstvtrgrp"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
language: "de"
source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-eGBRStVtrGRPrahmen"
updated: "2026-05-13T16:57:20+00:00"
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# eGBRStVtrG RP — Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Vom 28. Juni 2023

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 28.06.2023
*Fundstelle:* GVBl. 2023, 168


### Eingangsformel eGBRStVtrG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem am 22. April 2021 durch das Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der eGBR-Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in Kraft tritt, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.*

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— Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Vom 28. Juni 2023
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-eGBRStVtrGRPrahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
