BilgEVStVtrG RP · Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zu dem Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag Vom 20. Oktober 2010

Ausfertigungsdatum:
20.10.2010
Fundstelle:
GVBl. 2010, 315
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BilgEVStVtrG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem in Mainz am 3. März 2009 vom Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 für das Land Rheinland-Pfalz in Kraft tritt, wird vom fachlich zuständigen Ministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.