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Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Vom 12. September 2007

Ausfertigungsdatum:
12.09.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 152
15 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 5

Strukturelle Anforderungen für die Anerkennung

§ 5 Strukturelle Anforderungen für die Anerkennung(1) Das lehramtsbezogene Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen Masterstudiengang.(2) Der Bachelorstudiengang enthält den in allen Lehrämtern erforderlichen gemeinsamen Grundbestand an bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien, auf dem die für die einzelnen Lehrämter spezifischen Studieninhalte aufbauen.(3) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang sieht die Wahl eines lehramtsspezifischen Schwerpunktes für das 5. und 6. Semester vor.(4) Die Masterstudiengänge für die Lehrämter gemäß § 1 Abs. 1 sind auf die Anforderungen des jeweiligen Lehramtes ausgerichtet. Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss mit dem entsprechenden lehramtsspezifischen Schwerpunkt. In begründeten Ausnahmefällen kann zugelassen werden, dass das Masterstudium bereits aufgenommen wird, bevor die Abschlussprüfungen eines Bachelorstudienganges beendet sind. Für die Anerkennung anderer Abschlüsse gelten die Regelungen gemäß § 4 Abs. 2.(5) Das Studium für das Lehramt an Realschulen plus, für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen umfasst jeweils fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien zweier Fächer gemäß § 2 Abs. 3 bis 5 sowie bildungswissenschaftliche Studien und Schulpraktika.(6) Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst während der ersten vier Semester des Bachelorstudiengangs fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien in zwei Fächern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie bildungswissenschaftliche Studien und Schulpraktika; es umfasst im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiengangs sowie im Masterstudiengang fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien im Fach Grundschulbildung sowie Schulpraktika.(7) Das Studium für das Lehramt an Förderschulen umfasst während der ersten vier Semester des Bachelorstudiengangs fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien in zwei Fächern gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie bildungswissenschaftliche Studien und Schulpraktika. Das Studium umfasst im 5. und 6. Semester des Bachelorstudiengangs Studien im Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung sowie Schulpraktika. Das Studium umfasst im Masterstudiengang Studien im Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung und in zwei gewählten Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 sowie Schulpraktika.(8) Studien der Fächer der modernen Fremdsprachen schließen sprachpraktische Studien ein. Studien des Fachs Bildende Kunst schließen kunstpraktische, Studien des Fachs Musik schließen musikpraktische und Studien des Fachs Sport schließen sportpraktische Studien ein.(9) Bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Studienbereiche sollen aufeinander bezogen werden und sich im Sinne eines berufswissenschaftlichen Grundlagenstudiums gegenseitig ergänzen.(10) Die Studiengänge gliedern sich in Studienmodule. Jedes Studienmodul wird nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnungen studienbegleitend in der Regel durch eine Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen.(11) Die Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge sehen jeweils eine Modulprüfung als mündliche Prüfung in folgenden Fächern vor:1. für das Lehramt an Realschulen plus, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Bildungswissenschaften sowie in den beiden Fächern gemäß § 2 Abs. 3 bis 5,2. für das Lehramt an Grundschulen in dem Fach Grundschulbildung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und3. für das Lehramt an Förderschulen in den zwei gewählten Schwerpunkten sonderpädagogischer Förderung gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2.Das fachlich zuständige Ministerium - Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen - ist zu diesen Prüfungen einzuladen; eine von ihm zur Teilnahme an einer solchen Prüfung beauftragte Person ist zusätzliches Mitglied der Prüfungskommission.(12) Zu den mündlichen Prüfungen nach Absatz 11 in den Fächern Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre wird eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Kirche eingeladen; sie oder er nimmt mit beratender Stimme an den Prüfungen teil. Eine Modulprüfung in den Profilbereichen Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre ist unbeschadet des Absatzes 11 Satz 1 Nr. 2 stets als mündliche Prüfung durchzuführen.(13) Die Hochschulprüfungsordnungen sehen für die Bachelor- und die Masterarbeiten folgende Regelungen vor:1. Im Studium für das Lehramt an Grundschulen wird die Bachelorarbeit in einem der beiden Fächer gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 angefertigt. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den Fächern Bildungswissenschaften und Grundschulbildung berücksichtigt werden. Die Masterarbeit wird im Fach Grundschulbildung angefertigt; bei der Themenvergabe ist eine Kombination dieses Faches mit einem oder beiden Fächern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 möglich.2. Im Studium für das Lehramt an Realschulen plus werden die Arbeiten in einem der Fächer gemäß § 2 Abs. 1 angefertigt. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den anderen Fächern berücksichtigt werden. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden.3. Im Studium für das Lehramt an Gymnasien werden die Bachelorarbeit in einem der Fächer gemäß § 2 Abs. 1 und die Masterarbeit in einem der Fächer gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 angefertigt. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den anderen Fächern berücksichtigt werden. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Bei Fächerkombinationen mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik ist die Masterarbeit in diesen Fächern anzufertigen.4. Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen werden die Bachelorarbeit in einem der Fächer gemäß § 2 Abs. 1 und die Masterarbeit in einem der Fächer gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 angefertigt. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den anderen Fächern berücksichtigt werden. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden; eine der beiden Arbeiten muss in dem Fach gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 angefertigt werden.5. Im Studium für das Lehramt an Förderschulen wird die Bachelorarbeit in einem der beiden Fächer gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 angefertigt. Bei der Themenvergabe können fachdidaktische Aspekte und Bezüge zu den Fächern Bildungswissenschaften und dem Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung berücksichtigt werden. Die Masterarbeit wird im Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung oder in einem Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung angefertigt; bei der Themenvergabe ist eine Kombination mit einem oder beiden Fächern gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 möglich.Bei lehramtsbezogenen bi- oder multinationalen Studiengängen, die im Rahmen von Kooperationen zwischen Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz und ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, können die Prüfungsordnungen der Hochschulen in begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium für die Bachelor- und Masterarbeiten abweichende Regelungen vorsehen.(14) Die Prüfungsordnungen sehen für die Fächer der modernen Fremdsprachen in der Regel Aufenthalte in Ländern der Zielsprache mit einer Dauer von insgesamt mindestens drei Monaten vor. Diese Auslandsaufenthalte werden als Studienleistung innerhalb eines oder mehrerer Studienmodule erbracht und angerechnet. Das Nähere regeln die Universitäten.

Anlage 1

Curriculare Standards der Studienfächer

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 und § 6 Abs. 5 Satz 2)Curriculare Standards der StudienfächerDie Curricularen Standards sind für die einzelnen Studienfächer nach Studienmodulen gegliedert. Die jeweiligen Studieninhalte und die zu erreichenden Qualifikationen ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2.Die Umsetzung der Curricularen Standards, die den Studienmodulen zugeordneten Lehrveranstaltungen und Leistungspunkte werden in den Prüfungsordnungen der Hochschulen für die Bachelor- und die Masterstudiengänge gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geregelt.Im Rahmen von Kooperationen zwischen Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz und in- oder ausländischen Hochschulen oder von Hochschulverbünden können die Prüfungsordnungen der Universitäten in begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen eine abweichende Verteilung der Module oder auch von Modulbestandteilen zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen. Im Studium der Bildungswissenschaften und insbesondere der Fachdidaktiken kommt den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik eine besondere Bedeutung zu.In die Professionalität von Lehrkräften müssen zunehmend auch Kompetenzen aus den Bereichen Digitalisierung und Kultur der Digitalisierung einfließen. Daher kommt diesen Kompetenzen in allen Bereichen des Lehramtsstudiums eine wachsende Bedeutung zu.Abkürzungen:LA = Lehramt, LÄ = Lehrämter, GS = Grundschulen, RS plus = Realschulen plus, Gym = Gymnasien, BBS = berufsbildende Schulen, FöS = Förderschulen1. Bautechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Entwurfsgrundlagen an BBS 2 Tragwerkslehre 3 Rechtliche, betriebliche und digitale Grundlagen des Bauwesens 4 Baukonstruktion, Bauphysik 5 Baustofftechnologie 6 Vermessungskunde 7 Grundlagen der Fachdidaktik Bautechnik 8 Wahlpflichtbereich Masterstudiengang 9 Bautechnische Bereiche: Tiefbau, Straßenbau an BBS 10 Bautechnische Bereiche: Hochbau, Bauschäden 11 Fachdidaktische Vertiefung Bautechnik 12 WahlpflichtbereichAnmerkung: Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.2. Bildende Kunst Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Fachgrundlagen der Kunstdidaktik und Kunstwissenschaft an GS, RS plus, Gym, FöS 2 Grundlagen der Kunstgeschichte 1.-4. Semester 3 Neuere Kunstgeschichte und Sachgebiete der Kunst 4 Einführung in die künstlerische Praxis 5 Künstlerisches Projekt Bachelorstudiengang 6 Kunstgeschichte und Kulturgeschichte und Sachgebiete der Kunst an RS plus, Gym 5.-6. Semester 7 Grundlagen der Fachdidaktik 8 Künstlerische Praxis - Prozesse und Ergebnisse Masterstudiengang 9 Fachdidaktisches Arbeiten an RS plus 10 Kunstgeschichte (Vertiefung) und Sachgebiete der Kunst 11 Künstlerische Praxis (Vertiefung) - Schwerpunkt 12 Künstlerische Praxis (Vertiefung) - Weiteres Gebiet 13 Fachdidaktisches Arbeiten an Gym 14 Kunstgeschichte (Vertiefung) und Sachgebiete der Kunst 15 Künstlerische Praxis - Vertiefung 16 Kunstgeschichte: Entwicklungen der Bildenden Kunst 17 KunstwissenschaftAnmerkung: Die Module 6 bis 8 können nach lehramtsspezifischen Schwerpunkten differenziert werden.3. Bildungswissenschaften Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Sozialisation, Erziehung, Bildung alle LÄ 2 Didaktik, Methodik, Kommunikation sowie analoge und digitale Medien 3 Diagnostik, Heterogenität, Differenzierung und Inklusion an RS plus, Gym, BBS 4 Erziehung und Bildung im Kindesalter an GS 5 Psychologische Grundlagen sonderpädagogischer Förderung an FöS Masterstudiengang 6 Schulentwicklung und differenzielle Didaktik an RS plus, Gym 7 Berufspädagogik an BBS 8 Besondere Bildungs- und Förderaufgaben an RS plusAnmerkung: Die Prüfungsordnungen der Universitäten können bei Fächerkombinationen mit einem beruflichen Fach in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang sowie besondere, für den Unterricht an berufsbildenden Schulen relevante Schwerpunktsetzungen vorsehen.4. Biologie Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen der Chemie alle LÄ 2 Grundlagen der Biologie und Strukturen der Pflanzen 1.-4. Semester 3 Strukturen und Funktionen der Tiere 4 Fachdidaktik 1: Konzeptionen und Gestaltung des Biologieunterrichts 5 Humanbiologie und Anthropologie 6 Ökologie, Biodiversität und Evolution Bachelorstudiengang5.-6. Semester 7 Physiologie der Pflanzen an RS plus, Gym, BBS 8 Physiologie der Tiere Masterstudiengang 9 Bereichsfach Naturwissenschaften an RS plus 10 Genetik und Mikrobiologie A an RS plus, BBS 11 Genetik und Mikrobiologie B an Gym 12 Fachdidaktik 2: Biologieunterricht - Forschung und Praxis an RS plus, Gym, BBS 13 Vertiefungsmodul an GymAnmerkungen: Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Biologieunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Biologie und Chemie belegen entweder Modul 9 in Biologie oder Modul 15 in Chemie. Sie belegen im Fach Physik grundlegende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung. Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Biologie und Physik belegen entweder Modul 9 in Biologie oder Modul 17 in Physik. Sie belegen im Fach Chemie grundlegende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.5. Chemie Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Allgemeine und anorganische Chemie 1 - Grundlagen alle LÄ 2 Allgemeine und anorganische Chemie 2 - Umgang mit Stoffen 1.-4. Semester 3 Fachdidaktik 1 - Schülergerechtes Experimentieren 4 Organische Chemie 1 - Grundlagen 5 Organische Chemie 2 - Organische Synthesechemie Bachelorstudiengang 6 Physikalische Chemie - Grundlagen an RS plus, Gym, BBS 7 Fachdidaktik 2 - Methoden im Chemieunterricht 5.-6. Semester 8 Alltags- und Umweltchemie Masterstudiengang 9 Experimentelle Alltags- und Umweltchemie an RS plus, BBS 10 Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik 11 Organische Chemie - Reaktionsmechanismen an Gym 12 Anorganische Chemie - Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente 13 Aktuelle Themen der modernen Chemie und vertiefende Fachdidaktik 14 Physikalische Chemie - Vertiefung 15 Bereichsfach Naturwissenschaften an RS plusAnmerkungen: Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Chemieunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Chemie und Biologie belegen entweder Modul 15 in Chemie oder Modul 9 in Biologie. Sie belegen im Fach Physik grundlegende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung. Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Chemie und Physik belegen entweder Modul 15 in Chemie oder Modul 17 in Physik. Sie belegen im Fach Biologie grundlegende fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.6. Deutsch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Das Fach im Überblick alle LÄ 2 Grundlagen der Literaturwissenschaft 1.-4. Semester 3 Grundlagen der Sprachwissenschaft 4 Sprache und Handeln, insbesondere im Kontext der Mehrsprachigkeit 5 Gattungen und Formen (Literaturwissenschaft/Literaturdidaktik) 6 Deutschdidaktik als Theorie und Praxis des Deutschunterrichts Bachelorstudiengang 7 Deutsche Literaturgeschichte (Grundmodul) an RS plus, Gym, BBS 8 Sprachwandel 5.-6. Semester 9 Themen und Motive 10 Sprachvariation Masterstudiengang 11 Gegenwartsliteratur und ihre Vermittlung (Literaturwissenschaft und Literaturdidaktik) an RS plus, Gym, BBS 12 Mehrsprachigkeit (Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik) 13 Deutsche Literaturgeschichte (Aufbaumodul) an Gym 14 Richtungen und Entwicklungen der germanistischen Sprachwissenschaft 15 Epochen und Epochenschwellen 16 Sprache und Kommunikation (Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik) an RS plusAnmerkung: Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Deutschunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Es sollen verstärkt Beispiele aus der Arbeits- und Berufswelt verwendet sowie Bedeutung, Eigenarten und Verwendung der Fachsprache und der berufsbezogenen Kommunikation erarbeitet werden.7. Elektrotechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen der Mathematik an BBS 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen 3 Grundlagen der Elektrotechnik 4 Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik 5 Grundlagen der technischen Informatik 6 Systemtechnik 7 Grundlagen der Energietechnik 8 Praxis der Elektrotechnik 9 Grundlagen der Regelungstechnik 10 Technikdidaktik für den elektrotechnischen und informationstechnischen Unterricht Masterstudiengang 11 Fachdidaktik für den elektrotechnischen und informationstechnischen Unterricht an BBS Wahlpflichtbereich: Es ist zwischen den Vertiefungsrichtungen Automatisierungstechnik und Informations- und Kommunikationstechnik zu wählen. Vertiefungsrichtung Automatisierungstechnik 12 Grundlagen der Automatisierungstechnik 13 Vertiefung der Regelungstechnik 14 Praxis der Automatisierungstechnik 15 Vertiefung der Automatisierungstechnik Vertiefungsrichtung Informations- und Kommunikationstechnik 16 Erweiterung der Informationstechnik 17 Erweiterung der Kommunikationstechnik 18 Praxis der Informations- und Kommunikationstechnik 19 Vertiefung der Informations- und KommunikationstechnikAnmerkung: Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.8. Englisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Einführung in die Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und die Fremdsprachendidaktik alle LÄ 1.-4. Semester 2 Sprachpraktische Studien: schriftliche und mündliche Kommunikation, Grammatik- und Vokabeltraining 3 Gegenwärtige und historische Dimensionen von Sprache, Literatur und Kultur englischsprachiger Länder 4 Literarische, linguistische und landeskundliche Studien: Textanalyse und Übersetzung 5 Literarische, linguistische und landeskundliche Studien: Methoden und Theorien Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 6 Literarische, linguistische und landeskundliche Studien: Ausgewählte Kapitel an RS plus, Gym, BBS 7 Spezialisierung und Prüfungsvorbereitung Masterstudiengang 8 Linguistische und literarische Studien hinsichtlich der Auswahl im Englischunterricht an RS plus, Gym, BBS 9 Anwendungsbezogene Sprachpraxis und Landeskunde an RS plus 10 Linguistische, literarische und landeskundliche Studien hinsichtlich der Auswahl im Englischunterricht an RS plus, BBS 11 Linguistische, literarische und kulturelle Studien hinsichtlich der Auswahl im Englischunterricht 1 an Gym 12 Linguistische, literarische und kulturelle Studien hinsichtlich der Auswahl im Englischunterricht 2 13 Linguistik, Literatur und SprachproduktionAnmerkung:Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Englischunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Es sollen verstärkt Bedeutung, Eigenarten und Verwendung der Fachsprache und der berufsbezogenen Kommunikation erarbeitet sowie Beispiele aus der Arbeits- und Berufswelt verwendet werden.9. Ethik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen und Grundfragen der Ethik an GS, RS plus, BBS, FöS 2 Philosophische Anthropologie 1.-4. Semester 3 Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen 4 Alteritätsprobleme in Religion, Recht, Weltanschauung und Gesellschaft 5 Fachdidaktik Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 6 Theoretische Philosophie 1 an RS plus, BBS 7 Theoretische Philosophie 2 Masterstudiengang 8 Vertiefendes fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Studium an BBS 9 Vertiefendes fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Studium zu Modul 3 an RS plus 10 Vertiefendes fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Studium zu Modul 4Anmerkung: Die Module 1 bis 7 des Fachs Ethik stimmen überein mit den Modulen 1 bis 7 des Fachs Philosophie/Ethik. Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Ethikunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden.10. Französisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Mündliche und schriftliche Kommunikation 1: Grundlagen alle LÄ 2 Mündliche und schriftliche Kommunikation 2: Vertiefung, Anwendung 1.-4. Semester 3 Grundlagen der französischen Sprachwissenschaft 4 Französische Literaturwissenschaft 1: Grundlagen 5 Französische Kulturwissenschaft 1: Grundlagen Bachelorstudiengang 6 Mündliche und schriftliche Kommunikation 3: Übersetzung, Fachsprachen, Fachdidaktik an RS plus, Gym, BBS 5.-6. Semester 7 Sprache der Gegenwart; Lernen und Lehren der französischen Sprache 8 Französische Literaturwissenschaft 2: Vertiefung, Literaturdidaktik Masterstudiengang 9 Mündliche und schriftliche Kommunikation 4: Authentisches Sprechen und Schreiben in der Fremdsprache mit integrierter Fachdidaktik an RS plus, BBS 10 Integriertes Modul Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Fachdidaktik 11 Integriertes Modul Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik an Gym 12 Mündliche und schriftliche Kommunikation 4: Authentisches Sprechen und Schreiben in der Fremdsprache 13 Vertiefungsmodul Sprach- und Literaturwissenschaft: Ausgewählte Themen 14 Französische Kulturwissenschaft 2: Vertiefung mit Landeskundedidaktik 15 Integriertes Vertiefungsmodul; Französisch als Nachbarsprache an RS plusAnmerkungen: Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse der französischen Sprache. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich in angemessener Zeit, z.B. über Vorkurse, Begleitkurse, Tutorien, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten sprachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium gemäß § 5 Abs. 3 setzt die in den Modulen 3 und 4 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus. Der Zugang zum Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien setzt die im Modul 7 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus. Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Französischunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Es sollen verstärkt Bedeutung, Eigenarten und Verwendung der Fachsprache und der berufsbezogenen Kommunikation erarbeitet sowie Beispiele aus der Arbeits- und Berufswelt verwendet werden.11. Geografie Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Einführung in die Humangeografie alle LÄ 2 Einführung in die Physische Geografie 1.-4. Semester 3 Regionalgeografie Deutschland 4 Geografiedidaktik 1 5 Raumdarstellung und Raumplanung Bachelorstudiengang 6 Geografiedidaktik 2 an RS plus, BBS 7 Geografiedidaktik 2 an Gym 5.-6. Semester 8 Numerische Methoden in der Geografie an RS plus, Gym, BBS Masterstudiengang 9 Regionalgeografie Europa/Außereuropa an RS plus, Gym, BBS 10 Fragen und Methoden geografischer Forschung an RS plus, Gym, BBS 11 Spezielle Geografiedidaktik: Ausgewählte Prinzipien des Geografieunterrichts an RS plus, BBS 12 Spezielle Geografiedidaktik: Ausgewählte Prinzipien des Geografieunterrichts an Gym 13 Projektstudie: Raum und Landschaft 14 Fächerverbindendes Wahlpflichtmodul 15 Bereichsfach Gesellschaftswissenschaften an RS plusAnmerkungen: Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Geografieunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Geografie und Geschichte belegen entweder Modul 15 in Geografie oder Modul 13 in Geschichte. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Geografie und Sozialkunde belegen entweder Modul 15 in Geografie oder Modul 12 in Sozialkunde. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.12. Geschichte Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Einführung in Grundlagen, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft an GS, RS plus, Gym, FöSFür GS und FöS: Module 1 und 6 sind Pflichtmodule, darüber hinaus: Auswahl von zwei der Module 2 bis 5 2 Basismodul Alte Geschichte 3 Basismodul Mittelalter (6. bis 15. Jahrhundert) 4 Basismodul Frühe Neuzeit (16. bis 18. Jahrhundert) 5 Basismodul Neueste Geschichte (19. und 20. Jahrhundert) 6 Basismodul Geschichtsdidaktik Masterstudiengang Wahlpflichtmodule: Zu wählen ist Modul 7, 8 oder 9 an RS plus, Gym 7 Aufbaumodul Alte Geschichte 8 Aufbaumodul Mittelalter 9 Aufbaumodul Neuzeit 10 Aufbaumodul Geschichtsdidaktik 11 Aufbaumodul Längsschnitt Internationale Geschichte an Gym 12 Aufbaumodul Forschung 13 Bereichsfach Gesellschaftswissenschaften an RS plusAnmerkungen: Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. Im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatliche Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Geschichte und Geografie belegen entweder Modul 13 in Geschichte oder Modul 15 in Geografie. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Geschichte und Sozialkunde belegen entweder Modul 13 in Geschichte oder Modul 12 in Sozialkunde. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.13. Griechisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen des Studiums der Klassischen Philologie und der Didaktik der alten Sprachen an Gym 2 Sprache und Grammatik 1 3 Sprache und Grammatik 2 4 Literatur- und Kulturwissen 1: Archaik und Rezeption der griechisch-römischen Antike 5 Literatur- und Kulturwissen 2: 4. und 5. Jahrhundert v. Chr. 6 Literatur- und Kulturwissen 3: Hellenismus und römische Kaiserzeit 7 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 1: Prosa und Poesie 8 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 2: Konzeption und Praxis des Griechischunterrichts Masterstudiengang 9 Sprache und Grammatik 3 an Gym 10 Literatur- und Kulturwissen 4: Lebenswelt der Antike 11 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 3: SchwerpunkteAnmerkung: Die Eingangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist der Nachweis des Graecums. Bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist das Latinum nachzuweisen.14. Grundschulbildung Studienteil Studienbereich Modul Titel Bachelorstudiengang Bildungswissenschaftliche Grundlegung 1 Grundschulpädagogik 5.-6. Semester Deutsch 2 Fachwissenschaftliche Grundlagen Mathematik 3 Fachwissenschaftliche Grundlagen Fremdsprachliche Bildung 4 Fremdsprachliche Praxis in Englisch oder Französisch Sachunterricht 5 Dimensionen des Sachunterrichts Ästhetische Bildung 6 Grundlagen und Formen der ästhetischen Bildung Masterstudiengang Deutsch 7 Didaktik des Deutschunterrichts Mathematik 8 Didaktik des Mathematikunterrichts Fremdsprachliche Bildung 9 Primarstufenbezogene Fremdsprachendidaktik Sachunterricht 10 Fachdidaktische Grundlagen des Sachunterrichts Profilbereich: Aus den Modulen 11 bis 20 ist ein Modul zu wählen. Die Module 11 bis 15 sind nur wählbar, wenn das entsprechende Studienfach im 1. bis 4. Semester des Bachelorstudiengangs studiert worden ist. 11 Primarstufenbezogene Evangelische Religionslehre (Vertiefungsmodul) 12 Primarstufenbezogene Katholische Religionslehre (Vertiefungsmodul) 13 Primarstufenbezogene Didaktik der Bildenden Kunst (Vertiefungsmodul) 14 Primarstufenbezogene Didaktik der Musik (Vertiefungsmodul) 15 Primarstufenbezogene Didaktik des Sports (Vertiefungsmodul) 16 Primarstufenbezogene Evangelische Religionslehre (Basismodul) 17 Primarstufenbezogene Katholische Religionslehre (Basismodul) 18 Primarstufenbezogene Didaktik der Bildenden Kunst (Basismodul) 19 Primarstufenbezogene Didaktik der Musik (Basismodul) 20 Primarstufenbezogene Didaktik des Sports (Basismodul)Anmerkung:Die Module 2, 3 und 4 sind jeweils nur für diejenigen Studierenden verpflichtend, die im 1. bis 4. Semester des Bachelorstudiengangs nicht das entsprechende Fach (also Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch) studiert haben. Studierende, die im 1. bis 4. Semester zwei dieser Fächer studiert haben, wählen im Bachelorstudiengang zusätzlich ein Modul aus dem Profilbereich, der im Masterstudiengang angeboten wird.15. Holztechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Entwurfsgrundlagen 2 Tragwerkslehre an BBS 3 Rechtliche, betriebliche und digitale Grundlagen des Bauwesens 4 Baukonstruktion, Bauphysik 5 Baustofftechnologie 6 Vermessungskunde 7 Grundlagen der Fachdidaktik Holztechnik 8 Wahlpflichtbereich Masterstudiengang 9 Raumgestaltung, Möbelbau 10 Holztechnische Systeme an BBS 11 Methoden und Verfahren in der Holztechnik 12 Fachdidaktische Vertiefung Holztechnik 13 WahlpflichtbereichAnmerkung:Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.16. Informatik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Formale Grundlagen der Informatik an RS plus,Gym 2 Grundlagen der Fachdidaktik Informatik an RS plus, Gym, BBS 3 Grundlagen der Programmierung 4 Algorithmen und Datenstrukturen 5 Programmierpraktikum 6 Informationssysteme 7 Informatik und Gesellschaft 8 Grundlagen der technischen Informatik 9 Grundlagen der theoretischen Informatik an RS plus, Gym Masterstudiengang 10 Sichere und vernetzte Systeme an RS plus, Gym, BBS 11 Grundlagen der Softwaretechnik 12 Wahlpflichtbereich an Gym, BBS 13 Vertiefung der Fachdidaktik Informatik an RS plus, Gym, BBSAnmerkungen:Die Module 1 bis 6 und 10 bis 13 des Fachs Informatik stimmen überein mit den Modulen 1 bis 6 und 9 bis 12 des Fachs Informationstechnik/Informatik im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Die Fächer Informatik und Informationstechnik/Informatik können nicht in Kombination gewählt werden.Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Informatikunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden.17. Informationstechnik/Informatik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Formale Grundlagen der Informatik an BBS 2 Grundlagen der Fachdidaktik Informatik 3 Grundlagen der Programmierung 4 Algorithmen und Datenstrukturen 5 Programmierpraktikum 6 Informationssysteme 7 Betriebliche und gesellschaftliche Aspekte der Informatik 8 Grundlagen der technischen Informatik für Informationstechnik/Informatik Masterstudiengang 9 Sichere und vernetzte Systeme an BBS 10 Grundlagen der Softwaretechnik 11 Wahlpflichtbereich 12 Vertiefung der Fachdidaktik InformatikAnmerkungen:Die Module 1 bis 6 und 9 bis 12 des Fachs Informationstechnik/Informatik stimmen überein mit den Modulen 1 bis 6 und 10 bis 13 des Fachs Informatik. Die Fächer Informatik und Informationstechnik/Informatik können nicht in Kombination gewählt werden.Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.18. Italienisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 an Gym 2 Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 3 Grundlagen der italienischen Sprachwissenschaft 4 Italienische Literaturwissenschaft 1 5 Italienische Kulturwissenschaft 1 6 Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 7 Sprache der Gegenwart; Lernen und Lehren der italienischen Sprache 8 Italienische Literaturwissenschaft 2 und Literaturdidaktik Masterstudiengang 9 Mündliche und schriftliche Kommunikation 4 an Gym 10 Integriertes Modul Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik 11 Vertiefungsmodul Sprach- und Literaturwissenschaft: Ausgewählte Themen 12 Italienische Kulturwissenschaft 2, LandeskundedidaktikAnmerkung:Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse der italienischen Sprache. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich in angemessener Zeit, z.B. über Vorkurse, Begleitkurse, Tutorien, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten sprachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium gemäß § 5 Abs. 3 setzt die in den Modulen 3 und 4 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus. Der Zugang zum Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien setzt die im Modul 7 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus.19. Latein Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen des Studiums der Klassischen Philologie und der Didaktik der alten Sprachen an Gym 2 Sprache und Grammatik 1 3 Sprache und Grammatik 2 4 Literatur und Kulturwissen 1: Griechisch-römische Antike 5 Literatur und Kulturwissen 2: Augusteische Zeit 6 Literatur und Kulturwissen 3: Frühe Kaiserzeit und Spätantike 7 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 1: Prosa und Poesie 8 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 2: Konzeption und Praxis des Lateinunterrichts Masterstudiengang 9 Sprache und Grammatik 3 an Gym 10 Literatur- und Kulturwissen 4: Antike 11 Literaturwissenschaft und ihre Methodik 3: SchwerpunkteAnmerkung:Die Eingangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist der Nachweis des Latinums. Bis zum Ende des 4. Fachsemesters ist das Graecum nachzuweisen.20. Mathematik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Voraussetzungen alle LÄ 1. - 4. Semester 2 Lineare Algebra 3 Analysis 4 Geometrie, Elementare Algebra und Zahlentheorie 5 Fachdidaktische Bereiche Bachelorstudiengang 6 Modellieren und Praktische Mathematik an RS plus, Gym, BBS 5. - 6. Semester 7 Stochastik Masterstudiengang Wahlpflichtbereich (Module 8 bis 11): Im Studiengang für das LA an BBS ist aus den Modulen 8 bis 11 ein Modul zu wählen. Im Studiengang für das LA an RS plus ist aus den Modulen 8 und 9 ein Modul zu wählen, Modul 11 ist verpflichtend. Im Studiengang für das LA an Gym sind die Module 8 bis 11 verpflichtend. 8 Reine Mathematik an RS plus, Gym, BBS 9 Angewandte Mathematik 10 Vertiefungsmodul 11 Entwicklung der Mathematik in Längs- und Querschnitten 12 Fachdidaktische BereicheAnmerkungen:Die Module 2 bis 5 werden entweder hinsichtlich des Umfangs und des Vertiefungsgrades oder hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung nach Lehrämtern differenziert. Die Themenbereiche der Module 2 und 3 können auch miteinander verbunden und dann thematisch zu zwei gesonderten Modulen zusammengefasst werden (z. B. „Lineare Algebra 1/Analysis 1“ und „Lineare Algebra 2/Analysis 2“).Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich.21. Metalltechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Mathematische Grundlagen an BBS 2 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I (Thermodynamik/Elektrotechnik) 3 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen II (Mechanik) 4 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen III (Werkstoffkunde/Fertigungstechnik) 5 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen IV (Konstruktion/Informationstechnik) 6 Technikdidaktik für den metalltechnischen Unterricht Im Bachelorstudiengang wählen die Studierenden eine der fünf Vertiefungsrichtungen Vertiefungsrichtung Werkstoffe und Konstruktion 7 Vertiefung der Werkstofftechnik 8 Vertiefung der Konstruktionstechnik Vertiefungsrichtung Produktions- und Fertigungstechnik 9 Grundlagen der Produktions- und Fertigungstechnik 10 Erweiterte Aspekte in der Produktions- und Fertigungstechnik Vertiefungsrichtung Digital Engineering 11 Grundlagen der Programmierung 12 Grundlagen der Informatik Vertiefungsrichtung Maschinen und Fahrzeugtechnik 13 Grundlagen der Maschinentechnik 14 Grundlagen der Fahrzeugtechnik Vertiefungsrichtung Verfahrenstechnik 15 Grundlagen der Verfahrenstechnik I 16 Grundlagen der Verfahrenstechnik II Masterstudiengang 17 Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen V (Pneumatik/Hydraulik) an BBS 18 Fachdidaktik für den metalltechnischen Unterricht Im Masterstudiengang führen die Studierenden die im Bachelorstudiengang gewählte Vertiefungsrichtung weiter. Ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Vertiefungsrichtung Werkstoffe und Konstruktion 19 Erweiterung der Vertiefung Werkstofftechnik 20 Erweiterung der Vertiefung Konstruktionstechnik Vertiefungsrichtung Produktions- und Fertigungstechnik 21 Vertiefung in der Produktionstechnik 22 Grundlagen der Mess- und Regelungstechnik Vertiefungsrichtung Digital Engineering 23 Grundlagen der Mechatronik 24 Vertiefung in der Informatik Vertiefungsrichtung Maschinen- und Fahrzeugtechnik 25 Vertiefung in der Maschinentechnik 26 Vertiefung in der Fahrzeugtechnik Vertiefungsrichtung Verfahrenstechnik 27 Vertiefung in der Verfahrenstechnik I 28 Vertiefung in der Verfahrenstechnik IIAnmerkung:Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.22. Musik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1. - 4. Semester 1 Individuelle künstlerische Ausbildung 1 (Hauptfach und Nebenfach) an GS, RS plus, Gym, FöS 2 Individuelle künstlerische Ausbildung 2 (Hauptfach und Nebenfach) 3 Schulpraktisches Instrumentalspiel und Musiktheorie (Grundlagen) 4 Ensemble 5 Musikwissenschaft (Grundlagen) 6 Musikpädagogik und Musikdidaktik Bachelorstudiengang 7 Künstlerische Praxis für die Realschule plus an RS plus 5. - 6. Semester 8 Schulpraktisches Instrumentalspiel und Musiktheorie für die Realschule plus 9 Musikwissenschaft und Musikpädagogik im Dialog für die Realschule plus 10 Künstlerische Praxis für das Gymnasium an Gym 11 Schulpraktisches Instrumentalspiel und Musiktheorie für das Gymnasium 12 Musikwissenschaft und Musikpädagogik im Dialog für das Gymnasium Masterstudiengang 13 Musikwissenschaft an RS plus 14 Musikunterricht und Medienkompetenz 15 Musik in Wissenschaft und Praxis 16 Künstlerische Praxis für das Gymnasium (Vertiefung) an Gym 17 Ensemblearbeit und Klassenmusizieren 18 Schulpraktisches Klavierspiel, Musiktheorie und Komposition 19 Musikwissenschaft und Musikdidaktik Wahlpflichtbereich: Zwei der Module 20 bis 25 sind zu wählen. 20 Musiktheorie und Komposition 21 Musikwissenschaft 22 Musikpädagogik 23 Populäre Musik und digitale Medien 24 Künstlerisch-pädagogische Projektarbeit 25 Musik und andere KünsteAnmerkung: In der individuellen künstlerischen Ausbildung (Module 1 und 2) wird zwischen den folgenden künstlerisch-praktischen Niveaus unterschieden:Level A: Anforderungen im Studium für Lehramt an GymnasienLevel B: Anforderungen im Studium für Lehramt an Realschulen plusLevel C: Anforderungen im Studium für Lehramt an Grundschulen und Lehramt an FörderschulenIn den Modulen 1 und 2 kann die Haupt- und Nebenfachausbildung auch jeweils einem Modul zugeordnet werden.23. Philosophie/Ethik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen und Grundfragen der Ethik an Gym 2 Philosophische Anthropologie 3 Natur und Kultur in lebensweltlichen Zusammenhängen 4 Alteritätsprobleme in Religion, Recht, Weltanschauung und Gesellschaft 5 Fachdidaktik 6 Theoretische Philosophie 1 7 Theoretische Philosophie 2 Masterstudiengang 8 Vertiefendes fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Studium an Gym 9 Aufbaumodul Theoretische Philosophie 1 10 Aufbaumodul Theoretische Philosophie 2Anmerkung:Die Module 1 bis 7 des Fachs Philosophie/Ethik stimmen überein mit den Modulen 1 bis 7 des Fachs Ethik.24. Physik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Experimentalphysik 1: Mechanik, Thermodynamik alle LÄ 2 Experimentalphysik 2: Elektrodynamik, Optik 1.-4. Semester 3 Fachdidaktik 1: Fachdidaktische Vertiefungen zur Experimentalphysik 4 Experimentelles Grundpraktikum 1: Mechanik, Thermodynamik 5 Experimentelles Grundpraktikum 2: Elektrodynamik, Optik Bachelorstudiengang 6 Experimentalphysik 3: Atom- und Quantenphysik an RS plus, Gym, BBS 7 Fachdidaktik 2: Physikunterricht - Konzeptionen und Praxis 5.-6. Semester 8 Experimentalphysik 4: Festkörperphysik, Kernphysik, Elementarteilchenphysik an RS plus, BBS 9 Theoretische Physik 1: Theoretische Mechanik, Elektrodynamik an Gym Masterstudiengang 10 Theoretische Physik 2: Quantentheorie, statistische Physik und Thermodynamik an Gym 11 Fachdidaktik 3: Physikunterricht - Forschung und Praxis an RS plus, BBS 12 Fachdidaktik 3: Physikunterricht - Forschung und Praxis an Gym 13 Experimentalphysik 4: Festkörperphysik, Kernphysik, Elementarteilchenphysik, Kosmologie 14 Fortgeschrittenen-Praktikum 15 Gebietsübergreifende Konzepte und Anwendungen an RS plus, BBS 16 Gebietsübergreifende Konzepte und Anwendungen an Gym 17 Bereichsfach Naturwissenschaften an RS plusAnmerkungen:Gleichlautende Module für unterschiedliche lehramtsspezifische Schwerpunkte werden hinsichtlich des Umfangs und des Vertiefungsgrades differenziert.Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann die Prüfungsordnung eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Physik und Biologie belegen entweder Modul 17 in Physik oder Modul 9 in Biologie. Sie belegen im Fach Chemie grundlegende fachwissenschaftliche Lehr - veranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungs - ordnung.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Physik und Chemie belegen entweder Modul 17 in Physik oder Modul 15 in Chemie. Sie belegen im Fach Biologie grundlegende fachwissenschaftliche Lehr - veranstaltungen im Umfang von 8 Leistungspunkten; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.25. Evangelische Religionslehre Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Gegenstand und Einheit der Theologie alle LÄ 1.-4. Semester 2 Einführung in die Theologie der Religion und in die Religionswissenschaft 3 Einführung in die Biblische Theologie 4 Einführung in die Kirchengeschichte 5 Einführung in die theologische Ethik Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 6 Biblische Theologie: Vertiefung an RS plus, Gym, BBS 7 Theologische Anthropologie und Bildungstheorie Masterstudiengang 8 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik an BBS 9 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik 1 an RS plus 10 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik 2 11 Ethik, Gesellschaft, Kirche an Gym 12 Gott, Jesus Christus, Glaube 13 Lebenswelt, Kultur, BildungAnmerkungen:Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Unterrichts in Evangelischer Religionslehre an berufsbildenden Schulen angepasst werden.Der Nachweis elementarer Kenntnisse der drei alten Sprachen ist für alle Studierende Teil des Bachelorstudiengangs. Der Arbeitsaufwand umfasst den Umfang von insgesamt drei Leistungspunkten und ist im Rahmen einzelner Module zu erbringen. Diese Sprachkenntnisse werden nicht getrennt zertifiziert, sondern sind Gegenstand der Modulabschluss- bzw. Moduleingangsprüfung(en).Für das Studium zum Lehramt an Gymnasien sind zusätzlich ausreichende Griechischkenntnisse erforderlich, die die Studierenden befähigen, das griechische Neue Testament zu übersetzen. Entsprechende Kenntnisse im neutestamentlichen Griechisch sind durch das Abiturzeugnis oder durch Hochschulprüfungen mit staatlicher Anerkennung nachzuweisen. Außerdem sind vertiefte Lateinkenntnisse erforderlich, die die Studierenden befähigen, kirchengeschichtliche Quellen mit Hilfe der gängigen Hilfsmittel zu erschließen. Diese vertieften Lateinkenntnisse sind, soweit sie nicht durch das Latinum nachgewiesen werden, über separate Sprachkurse außerhalb des Studienganges vor dem dritten Studienjahr zu erwerben und mit staatlicher Anerkennung zertifiziert vorzulegen.26. Katholische Religionslehre Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Einführungs- und Grundlagenmodul alle LÄ 1.-4. Semester 2 Frage nach Gott 3 Jesus Christus und die Kirche 4 Religiöse Erziehung und Bildung Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 5 Christliches Handeln in der Verantwortung für die Welt an RS plus, Gym, BBS 6 Religion und Religionen in Kultur und Gesellschaft 7 Wege und Entwürfe biblischen und christlichen Lebens und Denkens Masterstudiengang 8 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik an BBS 9 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik an RS plus 10 Vertiefung Fachwissenschaft und Fachdidaktik 2 11 Vertiefung Exegese/Biblische Theologie und Kirchengeschichte an Gym 12 Vertiefung Systematische Theologie und Praktische Theologie 13 Vertiefung FachdidaktikAnmerkungen:Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Unterrichts in Katholischer Religionslehre an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Für das Lehramt an Realschulen plus sind Grundkenntnisse in Latein erforderlich.Für die Sprachanforderungen werden die geltenden „Kirchlichen Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Katholischer Religion sowie an die Magister- und BA/MA-Studiengänge mit Katholischer Religion als Haupt- und Nebenfach“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. September 2003 zugrunde gelegt, nach denen für das Lehramt an Grundschulen, an Hauptschulen sowie an Förderschulen keine verbindlichen Anforderungen bestehen, für das Lehramt an Realschulen Grundkenntnisse in Latein erforderlich sind und für das Lehramt an Gymnasien vertiefte Kenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in Griechisch erforderlich sowie Kenntnisse in Hebräisch erwünscht sind. Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind Studienvoraussetzungen für die entsprechenden Masterstudiengänge.27. Russisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundmodul Sprache: Einführung in die sprachlichen Grundlagen an Gym 2 Grundmodul Wissenschaft: Theoretische und methodische Grundlagen der Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und der Kulturwissenschaft 3 Aufbaumodul 1 Sprache: Vertiefung der sprachlichen Grundlagen 4 Aufbaumodul 1 Wissenschaft: Themenorientierte Hinführung zu Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Kulturwissenschaft 5 Aufbaumodul 2 Sprache: Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit 6 Aufbaumodul 2 Wissenschaft: Themenorientierte Vertiefung der Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Kulturwissenschaft; Didaktik der Textarbeit Masterstudiengang 7 Ausbaumodul 1 Sprache: Differenzierung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit; Übersetzen an Gym 8 Ausbaumodul 1 Wissenschaft: Selbstständiges literaturwissenschaftliches, sprachwissenschaftliches und kulturwissenschaftliches Arbeiten; Sprachgeschichte 9 Ausbaumodul 2 Sprache: Vorbereitung auf das einsprachige Unterrichten 10 Ausbaumodul 2 Wissenschaft: Forschungsorientierte Erarbeitung spezieller Themen der Sprach- und LiteraturwissenschaftAnmerkung:Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind Grundkenntnisse der russischen Sprache. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich in angemessener Zeit, z.B. über Vorkurse, Begleitkurse, Tutorien, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten sprachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Vorausgesetzt werden außerdem ausreichende Englischkenntnisse.28. Sonderpädagogik28.1 Grundlagen sonderpädagogischer Förderung Studienteil Modul Titel Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 1 Pädagogische und soziologische Grundlagen sonderpädagogischer Förderung 2 Überblick über sonderpädagogische Förderungsbereiche 3 Ergänzungsstudien Masterstudiengang 4 Übergreifende pädagogische Grundlagen sonderpädagogischer Förderung28.2 Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung Studienteil Modul Titel Förderschwerpunkt Masterstudiengang Aus dem Bereich der Module 1 bis 10 sind zwei Förderschwerpunkte mit beiden jeweils zugehörigen Modulen, also insgesamt 4 Module, zu wählen. 1 Entwicklung, Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedingungen 1. Lernen 2 Diagnostik und Förderkonzepte 3 Entwicklung, Bildung und Erziehung bei Besonderheiten des Erlebens und Verhaltens 2. Sozial-emotionale Entwicklung 4 Diagnostik und Förderkonzepte 5 Entwicklung, Bildung und Erziehung bei Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen 3. Motorische Entwicklung 6 Diagnostik und Förderkonzepte 7 Entwicklung, Bildung und Erziehung bei geistigen Behinderungen 4. Ganzheitliche Entwicklung 8 Diagnostik und Förderkonzepte 9 Entwicklung, Bildung und Erziehung bei sprachlichen Beeinträchtigungen 5. Sprache 10 Diagnostik und Förderkonzepte29. Sozialkunde Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen alle LÄ 1.-4. Semester 2 Demokratie und Gesellschaft in Deutschland 3 Politische Theorie 4 Vergleich politischer Systeme 5 Fachdidaktik Sozialkunde Bachelorstudiengang 5.-6. Semester 6 Internationale Beziehungen/Außenpolitik an RS plus, Gym, BBS 7 Wirtschaft und Gesellschaft Masterstudiengang 8 Politik und Politikvermittlung an RS plus, BBS 9 Politik und Politikvermittlung an Gym 10 Fachwissenschaftliche Vertiefung 11 Querschnittsprobleme im politischen Kontext 12 Bereichsfach Gesellschaftswissenschaften an RS plusAnmerkung:Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann die Prüfungsordnung eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Sozialkundeunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Hierzu gehört auch eine stärkere Betonung der Wirtschaftswissenschaften.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Sozialkunde und Geografie belegen entweder Modul 12 in Sozialkunde oder Modul 15 in Geografie. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungsordnung.Studierende des Lehramtes an Realschulen plus mit der Fächerkombination Sozialkunde und Geschichte belegen entweder Modul 12 in Sozialkunde oder Modul 13 in Geschichte. Entsprechend ihrer Wahl erwerben sie weitere 8 Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Hochschule; Näheres hierzu regeln die Hochschulen in der Masterprüfungs - ordnung.30. Spanisch Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1.-4. Semester 1 Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 an Gym, BBS 2 Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 3 Grundlagen der spanischen Sprachwissenschaft 4 Spanische Literaturwissenschaft 1 5 Spanische Kulturwissenschaft 1 Bachelorstudiengang 5. - 6. Semester 6 Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 7 Sprache der Gegenwart; Lernen und Lehren der spanischen Sprache 8 Spanische Literaturwissenschaft 2 und Literaturdidaktik Masterstudiengang 9 Mündliche und schriftliche Kommunikation 4 an Gym, BBS 10 Integriertes Modul Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik 11 Vertiefungsmodul Sprach- und Literaturwissenschaft: Ausgewählte Themen an Gym 12 Spanische Kulturwissenschaft 2, LandeskundedidaktikAnmerkung:Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse der spanischen Sprache. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich in angemessener Zeit, z. B. über Vorkurse, Begleitkurse, Tutorien, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten sprachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium gemäß § 5 Abs. 3 setzt die in den Modulen 3 und 4 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus. Der Zugang zum Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien setzt die im Modul 7 zu erwerbenden Lateinkenntnisse voraus.Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelorund Masterstudiengang möglich. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Spanischunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Es sollen verstärkt Bedeutung, Eigenarten und Verwendung der Fachsprache und der berufsbezogenen Kommunikation erarbeitet sowie Beispiele aus der Arbeitsund Berufswelt verwendet werden.31. Sport Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen des Studiums der Sportwissenschaft alle LÄ 1.-4. Semester 2 Disziplinen der Sportwissenschaft 1: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungswissenschaft 3 Theorie, Didaktik und Methodik der Individualsportarten 4 Theorie, Didaktik und Methodik der Sportspiele Bachelorstudiengang 5 Disziplinen der Sportwissenschaft 2: Sportpsychologie, Sportsoziologie und Sportgeschichte an RS plus, Gym, BBS 5.-6. Semester 6 Theorie, Didaktik und Methodik elementarer Bewegungsfelder und weiterer Sportarten/Sportaktivitäten Masterstudiengang 7 Vertiefung der Theorie, Didaktik und Methodik der Sportarten an RS plus, Gym, BBS 8 Sportdidaktisches Projekt 1 9 Sportdidaktisches Projekt 2 an RS plus 10 Fachwissenschaftliche Vertiefung an Gym 11 Interdisziplinäres Projekt zur SchulsportforschungAnmerkung:Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann die Prüfungsordnung eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen. Darüber hinaus können die Inhalte einzelner Module an die besonderen Anforderungen des Sportunterrichts an berufsbildenden Schulen angepasst werden. Hierzu gehört die Vermittlung von Kenntnissen über berufsspezifische Belastungen und individuelle Ausgleichsprozesse sowie eigenverantwortliches Handeln zur Erhaltung der Gesundheit.32. Wirtschaft Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Betriebswirtschaftslehre an BBS 2 Volkswirtschaftslehre 3 Rechnungswesen und Controlling 4 Wirtschaftsrecht 5 Mathematik und Statistik Masterstudiengang 6 Wahlpflichtfach I an BBS 7 Wahlpflichtfach II 8 Wirtschaftsdidaktik I 9 Wirtschaftsdidaktik IIAnmerkung:Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.33. Wirtschaft und Arbeit Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre an GS, RS plus, FöS 2 Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 3 Wirtschaftspolitik 4 Wirtschaftsdidaktik 5 Einführungen in Technikwissenschaften, Fertigungsverfahren und Technikdidaktik 6 Soziotechnische Handlungsfelder 7 Ernährungsbildung 8 Verbraucherbildung 9 Ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaftslehre 10 Ausgewählte Bereiche der Betriebswirtschaftslehre Masterstudiengang 11 Technikwissenschaften und Bildung (Vertiefung) an RS plus 12 Ernährungs- und Verbraucherbildung (Vertiefung) 13 Wirtschaftspolitik: Inflation und Einkommensverteilung 14 Wirtschaftspolitik: Umweltökonomie und Außenwirtschaftstheorie und -politik 15 Betriebswirtschaftslehre: Kostenrechnung 16 Betriebswirtschaftslehre: Organisationstheorie und Innovationsund Wissensmanagement 17 Arbeit und Beruf 18 Technisch-didaktische Projekte 19 GesundheitsbildungAnmerkung:Für das Fach Wirtschaft und Arbeit an Realschulen plus können folgende Schwerpunkte gewählt werden:1. Wirtschaftslehre2. Ernährungs- und Verbraucherbildung3. Technikwissenschaften und Bildung.Für alle Schwerpunkte sind die Module 1 bis 4 verpflichtend.Im Bachelorstudiengang sind fürden Schwerpunkt Wirtschaftslehre die Module 9 und 10,den Schwerpunkt Ernährungs- und Verbraucherbildung die Module 7 und 8 undden Schwerpunkt Technikwissenschaften und Bildung die Module 5 und 6verpflichtend.Im Masterstudiengang ist für den Schwerpunkt Wirtschaftslehre das Modul 17 verpflichtend; zudem sind nach Wahl die Module 13 und 14 oder die Module 15 und 16 verpflichtend.Im Masterstudiengang sind für den Schwerpunkt Ernährungs- und Verbraucherbildung die Module 12 und 19 sowie für den Schwerpunkt Technikwissenschaften und Bildung die Module 11 und 18 verpflichtend. Für die Lehrämter an Grundschulen und Förderschulen sind vier Module aus den Modulen 1 bis 8 auszuwählen, wobei die Module 5 und 6 sowie die Module 7 und 8 jeweils in Kombination zu belegen sind.34. Pflege Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Professionsbezogene, anthropologische und ethische Grundlagen der Pflege an BBS 2 Pflege als Handlungspraxis und Methoden sowie Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens 3 Kommunikation und Interaktion in Gesundheit und Pflege 4 Gesundheitslehre einschließlich Gesundheitsförderung und Public Health 5 Grundlagen pflegerelevanter Erkrankungen und Einschränkungen und ihre Behandlung 6 Politische, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen des Gesundheits- und Sozialwesens 7 Einführung in die Pflegeforschung und -wissenschaft 8 Konzepte und Ansätze gesundheitsbezogener und pflegerischer Versorgung 9 Grundlagen und Anwendungen der Fachdidaktik Masterstudiengang 10 Spezielle Gesundheits- und Krankheitslehre einschließlich Behinderung, Pflegebedürftigkeit und ihre Behandlung an BBS 11 Gesundheitsbezogene und pflegerische Versorgung spezifischer Gruppen 12 Spezielle Forschungsmethoden und Ergebnisse der Pflegewissenschaft 13 Diskurse im Gesundheits- und Pflegewesen 14 Spezielle Herausforderungen der FachdidaktikAnmerkung:Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.35. Gesundheit Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Public Health I: Gesundheit und Gesundheitsförderung an BBS 2 Angewandte Anatomie und Physiologie 3 Krankheitslehre I = Sportmedizinisches Vertiefungsfach 4 Gesundheitsforschung 5 Biologisch-pharmazeutische Grundlagen 6 Angewandte Prävention 7 Gesellschaftliche Grundlagen des Gesundheitswesens 8 Fachdidaktik Gesundheit I Masterstudiengang 9 Public Health II: Organisatorische Grundlagen des Gesundheitswesens an BBS 10 Krankheitslehre II 11 Praxisprojekt Prävention 12 Kommunikation und Beziehungsgestaltung 13 Fachdidaktik Gesundheit IIAnmerkung:Die Prüfungsordnungen der Hochschulen können eine abweichende Verteilung der Module zwischen Bachelor- und Masterstudiengang vorsehen.36. Automatisierungstechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen der Automatisierungstechnik an BBS 2 Erweiterung der Automatisierungstechnik 3 Erweiterung der Regelungstechnik 4 Praxis der Automatisierungstechnik Masterstudiengang 5 Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik an BBS 6 Elektronik und elektromagnetische Verträglichkeit 7 Vertiefung der Automatisierungstechnik 8 Projekt und SeminarAnmerkung:Das Fach Automatisierungstechnik kann nur in Kombination mit dem Fach Elektrotechnik mit der der Vertiefungsrichtung „Informations- und Kommunikationstechnik“ gewählt werden.37. Medientechnik Studienteil Modul Titel Studiengang für LA Bachelorstudiengang 1 Grundlagen der Medientechnik an BBS 2 Grundlagen der Medientechnik und Medienformate 3 Praxis der Medientechnik Masterstudiengang 4 Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik an BBS 5 Signalverarbeitung 6 Vertiefung der Medientechnik 7 SeminareAnmerkung:Das Fach Medientechnik kann nur in Kombination mit dem Fach Elektrotechnik mit der Vertiefungsrichtung „Automatisierungstechnik“ gewählt werden.

§ 1

Anwendungsbereich, Zweck der Ersten Staatsprüfungen

§ 1 Anwendungsbereich, Zweck der Ersten Staatsprüfungen(1) Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau, der Universität Koblenz, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Universität Trier als Erste Staatsprüfung für1. das Lehramt an Grundschulen,2. das Lehramt an Realschulen plus,3. das Lehramt an Gymnasien,4. das Lehramt an berufsbildenden Schulen und5. das Lehramt an Förderschulen.(2) Die Anerkennung als Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter bestätigt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Grundlage bildungswissenschaftlicher, fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Studien einschließlich der Schulpraktika unter Berücksichtigung der Anforderungen von Inklusion über die wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen verfügen, die zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen erforderlich sind.

§ 12

Inkrafttreten

§ 12 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

§ 3

Bestandteile der Anerkennung

§ 3 Bestandteile der AnerkennungDie Anerkennung als Erste Staatsprüfung umfasst nach Maßgabe der Vorschriften für die einzelnen Lehrämter 1. die Bachelorprüfung des lehramtsbezogenen Studiengangs und2. die Prüfungsleistungen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs.

Anlage 2

Praktikumsbestimmungen

Anlage 2 (zu § 9 Abs. 5)Praktikumsbestimmungen1.Umfang der schulpraktischen Ausbildung 2.Gliederung der schulpraktischen Ausbildung3.Inhalte und Ziele der schulpraktischen Ausbildung4.Leistungspunkte5.Zuständigkeiten für die Durchführung der Schulpraktika 6.Pflichten der Studierenden7.Praktikumsleistungen 8.Bewertungen der Praktikumsleistungen, Wiederholungen der Praktika 9.Versäumnisse, Krankheit10.Angebot und Auswahl der Praktikumsplätze 11.Regelungen für Praktika an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten

§ 8

Ziele der Schulpraktika

§ 8 Ziele der Schulpraktika(1) Während des Studiums sind Schulpraktika zu absolvieren. Sie dienen dazu, wissenschaftliche Studien und schulpraktische Erfahrungen miteinander zu verknüpfen und Grundlagen zur Entwicklung pädagogischer Professionalität zu vermitteln. (2) Durch die Schulpraktika, insbesondere durch Praktika an Schwerpunktschulen, gewinnen die Studierenden einen Einblick in die Berufswelt der Lehrerinnen und Lehrer. Im Rahmen der Betreuung der Schulpraktika werden Möglichkeiten der berufswahlbezogenen Beratung angeboten.

§ 4

Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung

§ 4 Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung(1) Die Anerkennung der Hochschulprüfungen gemäß § 3 als Erste Staatsprüfung setzt voraus, dass 1. das Studium im Bachelor- und im Masterstudiengang auf den Erwerb der wissenschaftlichen und pädagogischen Grundlagen des Lehrerinnen- und Lehrerberufs ausgerichtet ist,2. die Prüfungsordnungen für den Bachelor- und die Masterstudiengänge den Anforderungen an das Studium gemäß den §§ 5 bis 7 entsprechen,3. die Prüfungsordnungen die Curricularen Standards der Studienfächer gemäß den in der Anlage 1 für das jeweilige Fach angegebenen Studienmodulen erfüllen und das Lehrangebot die dort angegebenen Studienmodule mit ihren gemäß Satz 2 bestimmten Inhalten und den damit jeweils zu erreichenden Qualifikationen umfasst, wobei bei Fächerkombinationen mit einem beruflichen Fach im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium besondere Schwerpunkte gesetzt werden können und bei bi- oder multinationalen Studiengängen durch Anwendung des § 6 Abs. 4 Satz 1 veranlasste Abweichungen zulässig sind,4. die Prüfungsordnungen die erfolgreiche Teilnahme an den Schulpraktika gemäß den §§ 8 und 9 vorschreiben,5. wissenschaftliche Studien und Schulpraktika mit dem Ziel eines dualen Studien- und Ausbildungsaufbaus aufeinander abgestimmt sind. Die Inhalte der Studienmodule der Curricularen Standards gemäß Anlage 1 und die damit jeweils zu erreichenden Qualifikationen nach Satz 1 Nr. 3 regelt das fachlich zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift. (2) Die Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang und die Masterstudiengänge regeln die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Die Prüfungsordnungen enthalten bei fehlenden oder außerhalb von Rheinland-Pfalz abgeleisteten Schulpraktika Regelungen zum Nachweis äquivalenter Leistungen.

§ 6

Leistungspunkte, Ermittlung der Prüfungsnoten

§ 6Leistungspunkte, Ermittlung der Prüfungsnoten(1) Der Bachelorstudiengang hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfasst 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS). (2) Die jeweils an der Universität zu erwerbenden Leistungspunkte der Masterstudiengänge betragen beim Studium für 1. das Lehramt an Grundschulen 60 Leistungspunkte,2. das Lehramt an Realschulen plus 90 Leistungspunkte,3. das Lehramt an Gymnasien 120 Leistungspunkte,4. das Lehramt an berufsbildenden Schulen 120 Leistungspunkte,5. das Lehramt an Förderschulen 90 Leistungspunkte. (3) Die im Bachelorstudiengang (BA) und in den Hochschulsemestern im Masterstudiengang (MA) für die einzelnen Prüfungs- und Studienleistungen vorzusehenden Leistungspunkte (LP) verteilen sich wie folgt: 1. Im Studium für das Lehramt an Grundschulen: zwei Fächer gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 je 40 LP (BA) Bildungswissenschaften 34 LP (BA) Grundschulbildung 86 LP (BA: 46, MA: 40) Bachelorarbeit 10 LP Masterarbeit 16 LP Schulpraktika 14 LP (BA: 10, MA: 4). 2. Im Studium für das Lehramt an Realschulen plus: zwei Fächer gemäß § 2 Abs. 3 je 88 LP (BA: 65, MA: 23) Bildungswissenschaften 54 LP (BA: 30, MA: 24) Bachelorarbeit 10 LP Masterarbeit 16 LP Schulpraktika 14 LP (BA: 10, MA: 4). 3. Im Studium für das Lehramt an Gymnasien: zwei Fächer gemäß § 2 Abs. 4 je 107 LP (BA: 65, MA: 42) Bildungswissenschaften 42 LP (BA: 30, MA: 12) Bachelorarbeit 10 LP Masterarbeit 20 LP Schulpraktika 14 LP (BA: 10, MA: 4). Bei Kombinationen mit den Fächern Musik und Bildende Kunst entfallen auf diese Fächer 134 LP (BA: 65, MA: 69) und auf das zweite Fach 80 LP (BA: 65, MA: 15). 4. Im Studium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: berufliches Fach gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 134 LP Fach gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 80 LP Bildungswissenschaften 42 LP Bachelorarbeit 10 LP Masterarbeit 20 LP Schulpraktika 14 LP (BA: 10, MA: 4). 5. Im Studium für das Lehramt an Förderschulen: zwei Fächer gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 je 40 LP (BA) Bildungswissenschaften 34 LP (BA) Grundlagen sonderpädagogischer Förderung und Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung 116 LP (BA: 46, MA: 70) Bachelorarbeit 10 LP Masterarbeit 16 LP Schulpraktika 14 LP (BA: 10, MA: 4). Das Studium des Fachs gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 kann in einem Gesamtumfang von bis zu 18 Leistungspunkten die Studienbereiche Deutsch, Mathematik und Sachunterricht des Fachs Grundschulbildung umfassen, jedoch nur aus den beiden Studienbereichen, die nicht dem gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 gewählten Fach entsprechen. (4) Bei lehramtsbezogenen bi- oder multinationalen Studiengängen, die im Rahmen von Kooperationen zwischen Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz und ausländischen Hochschulen durchgeführt werden, können in begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium 1. auf den Bachelorstudiengang für das jeweilige Lehramt mehr als 180 Leistungspunkte entfallen,2. dem Masterstudiengang für das jeweilige Lehramt Leistungspunkte abweichend von Absatz 2 zugeordnet werden, wenn die Summe der Leistungspunkte nicht unterschritten wird, die jeweils im Bachelorstudiengang und in den Hochschulsemestern im Masterstudiengang zu erwerben sind,3. die für die einzelnen Prüfungs- und Studienleistungen vorzusehenden Leistungspunkte abweichend von Absatz 3 zwischen dem Bachelorstudiengang und den Hochschulsemestern im Masterstudiengang verteilt werden,4. Leistungspunkte, die für bildungswissenschaftliche Studien zu vergeben sind, in einem Gesamtumfang von bis zu 5 v. H. einem für den jeweiligen lehramtsbezogenen bi- oder multinationalen Studiengang geschaffenen übergreifenden Modul zugeordnet werden; das Gleiche gilt für fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien der modernen Fremdsprache, die Landessprache am Sitz der ausländischen Hochschule ist, mit der der Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde. Satz 1 Nr. 3 gilt auch bei Studiengängen, die im Rahmen von Kooperationen zwischen Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz und inländischen Hochschulen oder von Hochschulverbünden durchgeführt werden. (5) In der jeweiligen Leistungspunktzahl für die Fächer und für das berufliche Fach gemäß Absatz 3 ist der Anteil für die Fachdidaktik enthalten; er beträgt in der Regel mindestens 15 v. H. Differenzierungen hinsichtlich der Anforderungen für die einzelnen Lehrämter ergeben sich aus den Curricularen Standards gemäß Anlage 1. Die Studienmodule für Fachdidaktik oder mit fachdidaktischen Anteilen werden entsprechend ausgewiesen. (6) Die Prüfungsordnungen enthalten Regelungen, wonach bei der Bildung der Gesamtnote der Bachelorprüfung und der Gesamtnote der Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs die Noten der Modulprüfungen gemäß § 5 Abs. 10 Satz 2 mit den Leistungspunkten gewichtet werden, die den jeweiligen Modulen zugeordnet sind. Die Noten der Bachelorarbeit und der Masterarbeit werden bei der Bildung der Gesamtnoten mit den in Absatz 3 genannten Leistungspunkten gewichtet.

§ 10

Anerkennung als Erste Staatsprüfung

§ 10 Anerkennung als Erste Staatsprüfung(1) Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag werden vom fachlich zuständigen Ministerium – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen – die nach Maßgabe dieser Verordnung1. bestandene Bachelorprüfung des lehramtsbezogenen Studiengangs und2. bestandenen Prüfungsleistungen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangsals Erste Staatsprüfung anerkannt.(2) Dem Antrag nach Absatz 1 sind beizufügen:1. das Zeugnis über die Bachelorprüfung und2. das Zeugnis über die Masterprüfung oder eine Bescheinigung der Universität über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs und die Gesamtnote unter Angabe der zugrunde liegenden Masterprüfungsordnung und der Einzelnoten der in § 5 Abs. 5 bis 7 für den Masterstudiengang vorgesehenen Fächer sowie mit dem Thema und der Note der Masterarbeit.Auf Verlangen des fachlich zuständigen Ministeriums – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen –sind von den Unterlagen nach Satz 1 beglaubigte Kopien vorzulegen.(3) Eine Anerkennung der Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Hochschulprüfung gemäß § 3 oder eine gleichwertige lehramtsbezogene Prüfung für das gleiche oder ein entsprechendes Lehramt in einem Fach nach § 2 Abs. 1 endgültig nicht bestanden hat. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft das fachlich zuständige Ministerium - Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen -.

§ 11

Bescheinigung über die Anerkennung als Erste Staatsprüfung

§ 11 Bescheinigung über die Anerkennung als Erste StaatsprüfungDie Antragstellerin oder der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über die Anerkennung der Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung1. mit der Angabe des Lehramtes, auf das das Studium ausgerichtet war,2. mit der Gesamtnote der Bachelorprüfung unter Angabe des zugrunde liegenden Zeugnisses und den Einzelnoten der Fächer gemäß § 2 Abs. 2 bis 6 und des Fachs Bildungswissenschaften sowie mit dem Thema und der Note der Bachelorarbeit und3. mit der Gesamtnote der Prüfungsleistungen des Masterstudiums unter Angabe des zugrunde liegenden Zeugnisses oder der zugrunde liegenden Bescheinigung der Universität und den Einzelnoten der in § 5 Abs. 5 bis 7 für den Masterstudiengang vorgesehenen Fächer sowie mit dem Thema und der Note der Masterarbeit.

§ 2

Fächer

§ 2 Fächer(1) Die Anerkennung als Erste Staatsprüfung umfasst1. das Fach Bildungswissenschaften und2. die für das jeweilige Lehramt zu wählenden Fächer gemäß den Absätzen 2 bis 6.(2) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an Grundschulen nach Absatz 1 Nr. 2 sind1. das Fach Grundschulbildung mit den Studienbereichen Bildungswissenschaftliche Grundlegung, Deutsch, Mathematik, Fremdsprachliche Bildung, Sachunterricht, Ästhetische Bildung und dem Profilbereich,2. ein Fach aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie3. ein anderes Fach aus der Fächergruppe Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Geschichte, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport sowie Wirtschaft und Arbeit.(3) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an Realschulen plus nach Absatz 1 Nr. 2 sind zwei Fächer aus der Fächergruppe Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport sowie Wirtschaft und Arbeit.(4) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an Gymnasien nach Absatz 1 Nr. 2 sind zwei Fächer aus der Fächergruppe Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geografie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik, Musik, Philosophie/Ethik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Russisch, Sozialkunde, Spanisch, Sport. Die Fächer Bildende Kunst und Musik können nicht in Kombination gewählt werden.(5) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach Absatz 1 Nr. 2 sind1. ein berufliches Fach aus der Fächergruppe Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Metalltechnik, Informationstechnik/Informatik, Wirtschaft, Pflege, Gesundheit und2. ein Fach aus der Fächergruppe Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Informatik, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Spanisch, Sport oder stattdessen bei einem vom fachlich zuständigen Ministerium festgestellten Bedarf ein zum beruflichen Fach nach Nummer 1 affines Fach aus der Fächergruppe Automatisierungstechnik, Medientechnik. Die Fächer Informationstechnik/Informatik (Satz 1 Nr. 1) und Informatik (Satz 1 Nr. 2) können nicht in Kombination gewählt werden. Ein Fach der Fächergruppe Automatisierungstechnik, Medientechnik (Satz 1 Nr. 2) kann nur in Kombination mit dem Fach Elektrotechnik (Satz 1 Nr. 1) gewählt werden.(6) Die zu wählenden Fächer für das Lehramt an Förderschulen nach Absatz 1 Nr. 2 sind1. das Fach Grundlagen sonderpädagogischer Förderung,2. zwei der folgenden Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (Fächer): Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung, Förderschwerpunkt Motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Sprache, Förderschwerpunkt Sozial-emotionale Entwicklung,3. ein Fach aus der Fächergruppe Deutsch, Mathematik sowie Wirtschaft und Arbeit und4. ein anderes Fach aus der Fächergruppe Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geografie, Geschichte, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sport sowie Wirtschaft und Arbeit.Das Fach nach Satz 1 Nr. 4 kann auch die Studienbereiche Deutsch, Mathematik und Sachunterricht des Fachs Grundschulbildung in dem Maße umfassen, in dem diese im Studium gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 5 gewählt worden sind.

§ 9

Durchführung und Bewertung der Schulpraktika

§ 9 Durchführung und Bewertung der Schulpraktika(1) Das fachlich zuständige Ministerium - Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen - leitet die schulpraktische Ausbildung. Sie gliedert sich in einzelne Praktika an Schulen.(2) Die Zuständigkeit für die Durchführung der Orientierenden Praktika liegt bei den Schulen und für die Durchführung der Vertiefenden Praktika bei den staatlichen Studienseminaren. Für Praktika, die an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort abgeleistet werden, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung bei der jeweiligen Einrichtung.(3) Die für die Studierenden im jeweiligen Praktikum beauftragten praktikumsbetreuenden Personen stellen die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum fest.(4) Die Entscheidung, Studierenden die erfolgreiche Teilnahme nicht bescheinigen zu können, trifft nach Anhörung der praktikumsbetreuenden Personen1. bei einem Orientierenden Praktikum die Schulleiterin oder der Schulleiter, 2. bei einem Vertiefenden Praktikum die Seminarleiterin oder der Seminarleiter oder deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter, 3. bei einem Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort die Leiterin oder der Leiter der Einrichtung oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person. (5) Einzelheiten der Anforderungen, der Struktur und der Durchführung der schulpraktischen Ausbildung sowie der Zuständigkeiten regeln die Praktikumsbestimmungen gemäß Anlage 2.

Eingangsformel BaMaV

Aufgrund des § 102 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Schulgesetzes vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. März 2007 (GVBl. S. 59), BS 223-1, wird nach Anhörung der Technischen Universität Kaiserslautern, der Universität Koblenz-Landau, der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und der Universität Trier verordnet:

§ 7

Eignungsprüfungen

§ 7 EignungsprüfungenDie Prüfungsordnungen für den Bachelorstudiengang können vorsehen, dass ein Studium in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport nur beim Bestehen einer Eignungsprüfung aufgenommen werden kann. Entsprechende Regelungen bedürfen des Einvernehmens mit dem fachlich zuständigen Ministerium.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.