Landesverordnung über die Zuständigkeit nach der Aufwendungserstattungs-Verordnung Vom 31. Oktober 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 31.10.1975
- Fundstelle:
- GVBl. 1975, 405
§ 1Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist die nach Landesrecht zuständige Stelle nach der Aufwendungserstattungs-Verordnung vom 11. Juli 1975 (BGBl. I S. 1896) in der jeweils geltenden Fassung.
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375, BS 114-1) bestimmt die Landesregierung:
§ 2Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1975 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.