ApoRÜV RP · Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über die Übertragung der Befugnis zur Bestimmung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Apothekenrechts Vom 8. März 1982

Ausfertigungsdatum:
08.03.1982
Fundstelle:
GVBl. 1982, 112
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ApoRÜV

Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375, BS 114-1) bestimmt die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz über das Apothekenwesen in der Fassung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird auf den Minister für Soziales, Gesundheit und Umwelt übertragen.

§ 2

§ 2*Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.