Landesverordnung über die Übertragung der Befugnis zur Bestimmung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Apothekenrechts Vom 8. März 1982
- Ausfertigungsdatum:
- 08.03.1982
- Fundstelle:
- GVBl. 1982, 112
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375, BS 114-1) bestimmt die Landesregierung:
§ 1Die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz über das Apothekenwesen in der Fassung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird auf den Minister für Soziales, Gesundheit und Umwelt übertragen.
§ 2*Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.