AOAnpG · Rheinland-Pfalz

Landesgesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die Abgabenordnung (Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG -) Vom 23. Dezember 1976

Ausfertigungsdatum:
23.12.1976
Fundstelle:
GVBl. 1976, 301
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 10 (Aufhebungsbestimmung)

Artikel

Artikel 11Soweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen der Reichsabgabenordnung oder auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.

Artikel

Artikel 12Soweit durch dieses Gesetz Verordnungen geändert werden, bleiben die Befugnisse der zuständigen Stellen, diese Verordnung künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.

Artikel

Artikel 13Auf die Kirchensteuer, die Spielbankabgabe, die Kurtaxe und auf Abgaben nach § 1 des Kommunalabgabengesetzes ist Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

Artikel

Artikel 14Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

Artikel

Artikel 1 bis 9 (Änderungsbestimmungen)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.