Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 88b der Abgabenordnung Vom 2. Mai 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 02.05.2019
- Fundstelle:
- GVBl 2019, 65
Aufgrund des § 88b Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 88b Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung wird auf das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.