Landesverordnung über die Erklärung der Städte Andernach, Bingen und Lahnstein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 9. Dezember 1969
- Ausfertigungsdatum:
- 09.12.1969
- Fundstelle:
- GVBl. 1969, 210
Auf Grund der §§ 25, 69 und 77 des Vierten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1969 (GVBl. S. 5), geändert durch Landesgesetz vom 10. April 1969 (GVBl. S. 91), BS 14-4, verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Städte Andernach, Bingen und Lahnstein werden auf ihren Antrag zu großen kreisangehörigen Städten erklärt.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.