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title: "AMaßnBeglZustStVtrG RP — Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 3. Juni 2020"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Rheinland-Pfalz"
language: "de"
source: "https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-AMaßnBeglZustStVtrGRPrahmen"
updated: "2026-05-13T15:56:17+00:00"
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# AMaßnBeglZustStVtrG RP — Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 3. Juni 2020

**Landesrecht Rheinland-Pfalz**
*Ausfertigung:* 03.06.2020
*Fundstelle:* GVBl. 2020, 236


### Eingangsformel AMaßnBeglZustStVtrG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 18. Oktober 2019 vom Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für das Land Rheinland-Pfalz wirksam wird, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht1).

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— Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 3. Juni 2020
Amtliche Fassung: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-AMaßnBeglZustStVtrGRPrahmen
Quelle: landesrecht.rlp.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
