Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigungen nach dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz Vom 15. September 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 15.09.2015
- Fundstelle:
- GVBl. 2015, 257
Aufgrund des § 4 Abs. 4 Satz 2 und des § 7 Abs. 3 Satz 2 des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die der Landesregierung durch § 4 Abs. 3 und 4 Satz 1 sowie § 7 Abs. 3 Satz 1 des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) in der jeweils geltenden Fassung erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für die Agrarförderung zuständige Ministerium übertragen. Die Rechtsverordnungen ergehen im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird.
§ 2(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigungen nach dem Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz vom 2. September 2009 (GVBl. S. 316, BS 7847-29) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.