Schwarzwild · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Klasseneinteilung und den Abschuß von männlichem Schalenwild (außer Schwarzwild)

Ausfertigungsdatum:
31.12.2009
8 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Klasseneinteilung, Abschußgrundsätze

(1) Männliches Rotwild und Dammwild wird unter Berücksichtigung des Alters, der Geweihausbildung und von Gütemerkmalen nach Maßgabe der §§ 2 und 4, männliches Sikawild, Rehwild und Muffelwild unter Berücksichtigung des Alters nach Maßgabe der §§ 3, 5 und 6 in Klassen eingeteilt. (2) Die beim Abschuß zu beachtenden Grundsätze sowie die Abschußanteile ergeben sich aus den §§ 2 bis 6. Wird der normale Altersaufbau durch Fallwild oder Fehlabschüsse beeinträchtigt, so ist diese Beeinträchtigung in den Folgejahren bei der Abschußplanung auszugleichen.

§ 2

Rotwild

(1) Männliches Rotwild wird in folgende Klassen eingeteilt: 1. Klasse 0 (Hirschkälber) 2. Klasse III (Junge Hirsche) III a - Fehlerfreie Hirsche bis zum 3. KopfIII b - Fehlerhafte Hirsche bis zum 3. Kopf 3. Klasse II (Mittlere Hirsche) II a - Fehlerfreie Hirsche vom 4. bis 11. KopfII b - Fehlerhafte Hirsche vom 4. bis 11. Kopf 4. Klasse I (Alte Hirsche) Hirsche ab 12. Kopf. Als fehlerhaft sind Hirsche der Klassen III b und II b anzusehen, deren Geweihausbildung den Kriterien für den Abschuss nach Absatz 2 entspricht; die übrigen Hirsche gelten als fehlerfrei. (2) Beim Abschuss von männlichem Rotwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschussanteil in den einzelnen Klassen auszugehen. (Tabelle siehe Anhang)

§ 3

Sikawild

(1) Männliches Sikawild wird in folgende Klassen eingeteilt: 1. Klasse 0 Hirschkälber 2. Klasse III (Junge Hirsche) 3. Klasse II Hirsche bis zum 2. Kopf (Mittlere Hirsche) Hirsche vom 3. bis 7. Kopf 4. Klasse I (Alte Hirsche) Hirsche ab 8. Kopf (2) Beim Abschuß von männlichem Sikawild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen: Klasse Alter Anteil des Abschusses in % Kriterien für den Abschuß 0 Hirschkälber 30 - III 1. und 2. Kopf 30 vorrangig körperlich schwächere Stücke II 3. bis 7. Kopf 20 vorrangig körperlich schwächere Stücke I ab 8. Kopf 20 -

§ 4

Damwild

(1) Männliches Damwild wird in folgende Klassen eingeteilt: 1. Klasse 0 (Hirschkälber) 2. Klasse III (Junge Hirsche) IIIa - Fehlerfreie Hirsche bis zum 2. Kopf IIIb - Fehlerhafte Hirsche bis zum 2. Kopf, weiße Stücke 3. Klasse II (Mittlere Hirsche) IIa - Fehlerfreie Hirsche vom 3. bis 9. Kopf IIb - Fehlerhafte Hirsche vom 3. bis 9. Kopf 4. Klasse I (Alte Hirsche) Hirsche ab 10. Kopf Als fehlerhaft sind Hirsche der Klassen IIIb und IIb anzusehen, deren Geweihausbildung den Kriterien für den Abschuß nach Absatz 2 entspricht; die übrigen Hirsche gelten als fehlerfrei. (2) Beim Abschuß von männlichem Damwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen: Klasse Alter Anteil des Abschusses in % Kriterien für den Abschuß 0 Hirschkälber 20 - IIIb 1. und 2. Kopf 45 1. Kopf: Spießer 2. Kopf: Hirsche mit Geweihen, deren Verbreiterung im oberen Stangenbereich beidseitig unter 6 cm liegt Weiße Hirsche(alle Altersklassen) IIb 3. bis 9. Kopf 20 Hirsche mit ein- oder beidseitig fehlerhaften Schaufeln: 3. Kopf: Hirsche mit Geweihen, deren Verbreiterung im oberen Stangenbereich unter 6 cm liegt 4. bis 9. Kopf: Hirsche mit Schaufelbreiten unter 10 cm Schlitzschaufeln (alle Altersstufen) I ab 10. Kopf 15 -

§ 5

Rehwild

(1) Männliches Rehwild wird in folgende Klassen eingeteilt: 1. Klasse II Einjährige Böcke 2. Klasse I Mehrjährige Böcke (2) Beim Abschuß von männlichem Rehwild ist - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen: Klasse Alter Anteil des Abschusses in % II Einjährige Böcke 40 I Mehrjährige Böcke 60

§ 6

Muffelwild

(1) Männliches Muffelwild wird in folgende Klassen eingeteilt: 1. Klasse 0 (Widderlämmer) 2. Klasse III (Junge Widder) Einjährige Widder 3. Klasse II (Mittlere Widder) Zwei- bis vierjährige Widder 4. Klasse I (Alte Widder) Fünfjährige und ältere Widder (2) Beim Abschuß von männlichem Muffelwild ist von folgenden Kriterien und - bei normalem Altersaufbau - von folgendem Abschußanteil in den einzelnen Klassen auszugehen: Klasse Alter Anteil des Abschusses in % Kriterien für den Abschuß 0 Widderlämmer 30 - III Einjährige Widder 20 - II 2 bis 4 Jahre 20 vorrangig Einwachser und schalenkranke Stücke I 5 Jahre und älter 30 -

§ 7

Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann abweichend von den §§ 2 und 4 auch männliches Wild der Klassen IIIa und IIa zum Abschuß freigeben, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.

§ 8

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Der Ministerfür Umwelt, Raumordnungund Landwirtschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.