ZustVO LeBe · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden aufgrund bilateraler Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Legalisationbefreiungszuständigkeitsverordnung - ZustVO LeBe)

Ausfertigungsdatum:
30.11.2007
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.