Verordnung über Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 30.10.2025
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem eID-Karte-Gesetz
Zuständige Behörde im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) sind die Personalausweis- und Passbehörden für Deutsche als örtliche Ordnungsbehörden gemäß § 48 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528) in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2020 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.