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title: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/30092009-gesetz-zum-staatsvertrag-zwischen-den-laendern-hessen-und-nordrhein-westfalen"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/30092009-gesetz-zum-staatsvertrag-zwischen-den-laendern-hessen-und-nordrhein-westfalen"
updated: "2026-05-13T15:55:50+00:00"
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# Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 30.09.2009


### § 1

Dem am 28. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.

### § 2

Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Anlagen liegen bei der Bezirksregierung Arnsberg, sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht aus.

### § 3

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert.

### § 4

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.

### § 5

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Innenminister

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— Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/30092009-gesetz-zum-staatsvertrag-zwischen-den-laendern-hessen-und-nordrhein-westfalen
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
