Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
30.06.2013
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Oberfinanzdirektion Münster wird in Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen umbenannt.

§ 2

Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Rheinland werden auf die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen übertragen.

§ 3

Die Oberfinanzdirektion Rheinland wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 aufgelöst.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Münster und Rheinland gemäß § 8a des Finanzverwaltungsgesetzes vom 17. Juli 1998 (GV. NRW. S. 478) aufgehoben. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2023 zu berichten. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.