Verordnung zur Anpassung der Gebietsabgrenzung des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“
- Ausfertigungsdatum:
- 30.05.2009
Das Europäische Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-401) wird um 5.538 Hektar auf eine Gesamtfläche von 25.809 Hektar erweitert. Die Gebietsanpassung erstreckt sich auf Flächen in den Kreisen Kleve und Wesel und in der Stadt Duisburg. Die Gebietsabgrenzung ist der Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen (eingestellt unter www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/natura2000-netzwerk/content/de/index.html).
Für die Erweiterungsflächen gilt der gesetzliche Schutz des § 48c Absatz 5 Sätze 3 bis 7 Landschaftsgesetz.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Das für Naturschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Düsseldorf, den 28. April 2009 Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Ministerfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz Für denMinister für Bundesangelegenheiten,Europa und Mediender Minister für Bauen und Verkehr
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.