Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Finanzministeriums

Ausfertigungsdatum:
30.04.2016
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 2

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 3

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 4

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 5

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 6

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

§ 7

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.