Verordnung zur Übertragung der Führung des Handelsregisters auf zusätzliche Amtsgerichte; Dritte Änderung der Dekonzentration (Dritte Änderungs-VO zur Handelsregister-Dekonzentrations-VO)
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
1
Übertragung der Registerführung Die Führung des Handelsregisters wird übertragen: dem Amtsgericht Arnsbergfür den Amtsgerichtsbezirk Warstein, dem Amtsgericht Düsseldorffür den Amtsgerichtsbezirk Langenfeld (Rhld.), dem Amtsgericht Gelsenkirchenfür die Amtsgerichtsbezirke Bottrop und Marl, dem Amtsgericht Kölnfür die Amtsgerichtsbezirke Bergisch Gladbach und Leverkusen.
2 Änderung der Handelsregister-Dekonzentrations-VO
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten Art. 2 gegenstandslos Änderungsvorschriften.
3 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der Übertragung der Registerführung für die Amtsgerichtsbezirke Bottrop und Warstein am 1. September 2002, den Amtsgerichtsbezirk Marl am 15. Oktober 2002, die Amtsgerichtsbezirke Bergisch Gladbach und Langenfeld am 1. Dezember 2002, den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen am 27. Januar 2003 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.