Verordnung über Zuständigkeiten nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
Zuständige Behörde nach § 4 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3674) ist die Kreisordnungsbehörde.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.