Verordnung über die Gebührensätze nach dem Hochschulbibliotheksgebührengesetz - Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) -
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
Die Sätze für die Gebühren nach § 2 Abs. 1 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. September 2009 außer Kraft. Gleichzeitig mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 5. Oktober 2001 (GV. NRW. S. 766) außer Kraft. Die Ministerinfür Schule, Wissenschaft und Forschungdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.