Verordnung über den Sitz des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
Sitz des Landesjustizvollzugsamtes
Der Sitz des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen ist Wuppertal.
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit eines Fortbestehens dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Justizminister Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.