Landesbetrieb Forst; Umwandlung der Landesforstverwaltung in einen Landesbetrieb gemäß § 14a Landesorganisationsgesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
Umwandlungsabsicht
Zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt wird der Landesbetrieb Forst als Landesbetrieb gemäß § 14a Landesorganisationsgesetz errichtet. Der Landesbetrieb Forst wird gebildet aus den bisherigen höheren Forstbehörden sowie den staatlichen Forstämtern und den Forstämtern der Landwirtschaftskammern. Dem Landesbetrieb werden sämtliche Aufgaben der in ihn eingehenden Dienststellen übertragen.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.