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title: "Gesetz zur Anhebung des Eingangs- und des Spitzenamtes in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/29122012-gesetz-zur-anhebung-des-eingangs-und-des-spitzenamtes-der-laufbahn-des"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/29122012-gesetz-zur-anhebung-des-eingangs-und-des-spitzenamtes-der-laufbahn-des"
updated: "2026-05-13T16:31:09+00:00"
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# Gesetz zur Anhebung des Eingangs- und des Spitzenamtes in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 29.12.2012


### § 1 — Eingangsamt

(1) Mit Wirkung vom Ersten des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats wird das Eingangsamt in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes der Besoldungsgruppe A 4 der Bundesbesoldungsordnung A in der am 31. August 2006 geltenden Fassung (BBesO A) zugewiesen. (2) Zum selben Zeitpunkt sind die Beamtinnen und Beamten in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes im bisherigen Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 3 BBesO A zu Justizhauptwachtmeisterinnen/Justizhauptwachtmeistern übergeleitet und in eine entsprechende Planstelle der Besoldungsgruppe A 4 BBesO A eingewiesen. (3) Die Mitteilung über die Einweisung in die Planstelle steht der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach § 8 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz gleich.

### § 2 — Spitzenamt

(1) Den Leiterinnen und Leitern großer Justizwachtmeistereien kann das Amt einer Ersten Justizhauptwachtmeisterin/eines Ersten Justizhauptwachtmeisters der Besoldungsgruppe A 7 Landesbesoldungsordnung verliehen werden. (2) Mit der Verleihung eines Beförderungsamtes nach Absatz 1 ist ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe nicht verbunden.

### § 3 — Stellenobergrenzen, Funktionsbewertung

(1) Nach § 2 können bis zu 25 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 unter Anrechnung auf den haushaltsmäßig festgelegten Stellenanteil nach Fußnote 5) zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO A ausgebracht werden. (2) Die Wertigkeit der leitenden Funktionen und deren Zuordnung zu den Ämtern nach § 2 legt das Justizministerium fest.

### § 4 — Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerinfür Schule und Weiterbildung Der Ministerfür Inneres und Kommunales Der Justizministerzugleich für denFinanzminister

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— Gesetz zur Anhebung des Eingangs- und des Spitzenamtes in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/29122012-gesetz-zur-anhebung-des-eingangs-und-des-spitzenamtes-der-laufbahn-des
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
