Verordnung über die Bildung von Kammern für Handelssachen
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.2007
Bildung von Kammern für Handelssachen
Kammern für Handelssachen werden gebildet im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf bei den Landgerichten Düsseldorf Duisburg Kleve Krefeld Mönchengladbach Wuppertal im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm bei den Landgerichten Arnsberg Bielefeld Bochum Detmold Dortmund Essen Hagen Münster Paderborn Siegen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln bei den Landgerichten Aachen Bonn Köln jeweils für den Landgerichtsbezirk.
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von Kammern für Handelssachen vom 22. November 1983 (GV. NRW. S. 607, ber. 1984 S. 24), geändert durch Artikel 129 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), außer Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die Justizministerindes Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.